Verlustvortrag-Rechner

Verlustvortrag 2026 berechnen – steuerliche Verluste vortra­gen und Steuerschuld reduzieren

📉 Berechnungsgrundlagen

IHR ERGEBNIS (ESTIMATE)
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Hintergrund & Berechnung

📉Verlustverrechnung und -vortrag

  • Verluste können zunächst mit Gewinnen desselben Jahres verrechnet werden
  • Verbleibender Verlust: Vortrag auf Folgejahre möglich
  • Mindestverlustabzug: max. 1 Mio. € pro Jahr (Mindestbesteuerung)

📊Besonderheiten bei Kapitalverlusten

  • Aktienverluste: nur mit Aktiengewinnen verrechenbar
  • Andere Kapitalverluste: mit anderen Kapitalerträgen verrechenbar
  • Verluste aus Termingeschäften: max. 20.000 €/Jahr verrechenbar

📋Verlustbescheinigung

  • Verluste bei Banken: Verlustbescheinigung beantragen
  • Frist: bis 15. Dezember des laufenden Jahres
  • Bankenübergreifende Verrechnung: in Steuererklärung

Praxisbeispiele

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Selbstständiger

Verlust 15.000 €, Gewinn Folgejahr 30.000 €

  • Jahresgewinn30.000 €
  • Verlustvortrag–15.000 €
  • Verbleibendes zvE15.000 €
Ergebnis:Steuerersparnis: ca. 2.100 €
Aktieninvestor

Aktienverlustt 8.000 €, Aktiengewinn 12.000 €

  • Aktiengewinn12.000 €
  • Aktienverlustt–8.000 €
  • Steuerpflichtiger Gewinn4.000 €
Ergebnis:Abgeltungsteuer nur auf 4.000 €
Vermieter

Vermietungsverlust 20.000 €, nächstes Jahr

  • Vermietungsverlust (Vortrag)20.000 €
  • Einkünfte nächstes Jahr35.000 €
  • Steuerpflichtiges zvE15.000 €
Ergebnis:Steuerersparnis: ca. 3.700 €

Verlustvortrag 2026 – Steuerliche Verluste optimal nutzen

Wer in einem Jahr steuerliche Verluste erzielt hat, muss diese nicht verloren geben. Das Steuerrecht erlaubt es, Verluste entweder in das Vorjahr zurückzutragen (Verlustrücktrag) oder in künftige Jahre vorzutragen (Verlustvortrag).

Verlustrücktrag – bis 10 Mio. €

Verluste können bis zu 10 Mio. € in das unmittelbar vorangegangene Jahr zurückgetragen werden. Das bedeutet: Wer 2026 einen Verlust erleidet, kann damit seine Steuer 2025 mindern und bekommt ggf. bereits gezahlte Steuern zurück.

Mindestbesteuerung beim Verlustvortrag

Beim Verlustvortrag gilt die sog. Mindestbesteuerung: Im Jahr der Verlustnutzung können nur bis zu 1 Mio. € unbegrenzt verrechnet werden. Darüber hinausgehende Verluste können nur zu 60 % verrechnet werden.

Verlustverrechnung – BMF

Das BMF erläutert die Regeln zur Verlustverrechnung und Mindestbesteuerung.

Zum BMF