Spekulationssteuer-Rechner

Spekulationssteuer 2026 berechnen – Immobilien, Krypto und andere Wirtschaftsgüter innerhalb der Haltefrist

📈 Berechnungsgrundlagen

Jahre
%
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Hintergrund & Berechnung

🏡Immobilien-Spekulationssteuer

  • Haltefrist: 10 Jahre (danach steuerfrei)
  • Ausnahme: Eigennutzung letzten 2 Jahre → steuerfrei
  • Gewinn = Verkaufspreis – Kaufpreis – Werbungskosten – AfA-Abzug

🪙Krypto & Sonstige WG

  • Haltefrist: 1 Jahr (danach steuerfrei)
  • Kryptowährungen: individueller ESt-Satz (kein pauschaler 25 %)
  • Verluste nur mit Gewinnen derselben Kategorie verrechenbar

📉Freigrenze

  • Freigrenze: 600 €/Jahr für private Veräußerungsgewinne
  • Keine Bagatellgrenze – ab 601 € volle Versteuerung!
  • Verluste können vorgetragen werden

Praxisbeispiele

Alle Steuer-Rechner ansehen
Immobilie nach 5 Jahren

Kauf 300k, Verkauf 420k, 5 Jahre

  • Gewinn120.000 €
  • Steuerpflicht?Ja (unter 10 Jahren)
  • Spekulationssteuer (30 %)36.000 €
Ergebnis:Spekulationssteuer: 36.000 €
Immobilie nach 10+ Jahren

Kauf 300k, Verkauf 500k, 11 Jahre

  • Gewinn200.000 €
  • Haltedauer11 Jahre (über 10 J.)
  • Spekulationssteuer0 € – steuerfrei!
Ergebnis:Steuerfrei! ✓
Bitcoin nach 6 Monaten

Kauf 10.000, Verkauf 18.000, 6 Monate

  • Gewinn8.000 €
  • Haltedauer6 Monate (unter 1 Jahr)
  • Spekulationssteuer (30 %)2.400 €
Ergebnis:Spekulationssteuer: 2.400 €

Spekulationssteuer 2026 – Immobilien, Krypto und Co.

Die Spekulationssteuer (offiziell: Steuer auf private Veräußerungsgewinne) greift bei Gewinnen aus dem Verkauf von Wirtschaftsgütern innerhalb bestimmter Haltefristen.

Immobilien – die 10-Jahres-Regel

Immobilienverkäufe sind nach einer Haltedauer von mindestens 10 Jahren steuerfrei. Bei selbstgenutzten Immobilien (Eigennutzung im Verkaufsjahr und in den beiden Vorjahren) entfällt die Spekulationssteuer auch früher.

Kryptowährungen 2026

Kryptowährungen unterliegen einer einjährigen Spekulationsfrist. Gewinne daraus werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert (nicht pauschal 25 %). Die Freigrenze von 600 € gilt pro Jahr für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen.

Veräußerungsgewinne – BMF

Das BMF und die Finanzgerichte informieren über die Besteuerung privater Veräußerungsgewinne.

Zum BMF