Kapitalertragsteuer 2026 – Abgeltungsteuer auf Kapitalanlagen
Die Kapitalertragsteuer (KapErtSt), auch Abgeltungsteuer genannt, besteuert Erträge aus Kapitalanlagen pauschal mit 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Sie wird direkt von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
Sparerpauschbetrag optimal nutzen
Erteilen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags (1.000 € einzeln, 2.000 € Ehepaar). Erträge bis zu diesem Betrag bleiben steuerfrei, ohne dass Sie tätig werden müssen.
Vorabpauschale auf ETFs
Seit 2018 gilt für thesaurierende ETFs und Fonds die Vorabpauschale. Diese Steuer wird zum Jahresanfang auf fiktive Mindesterträge fällig und vom Konto abgebucht. Sie wird bei späterem Verkauf angerechnet.