Grunderwerbsteuer-Rechner

Grunderwerbsteuer 2026 nach Bundesland berechnen – Kaufnebenkosten Immobilien transparent kalkulieren

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Hintergrund & Berechnung

📊Steuersätze 2026 nach Bundesland

  • Bayern & Sachsen: 3,5 % (günstigste)
  • Hamburg: 4,5 % | Baden-Württemberg: 5,0 %
  • NRW, Saarland, Schleswig-Holstein: 6,5 % (teuerste)
  • Alle anderen: 5,0 % bis 6,0 %

🏢Kaufnebenkosten im Überblick

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 % – 6,5 % des Kaufpreises
  • Notar- und Grundbuchkosten: ca. 1,5 – 2,0 %
  • Maklerprovision (falls AG): 3,57 % (je Partei)
  • Gesamte Nebenkosten: 7 – 15 % des Kaufpreises

💡Steuersparmöglichkeiten

  • Inventar separat aufführen (Küche, Einbauschränke)
  • Erbschaft/Schenkung: Keine Grunderwerbsteuer
  • Übertragung in GmbH: Steuerfreiheit bei 95 % Anteil möglich

Praxisbeispiele

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Bayern

Kaufpreis 400.000 € in Bayern (3,5 %)

  • Kaufpreis400.000 €
  • Grunderwerbsteuer (3,5 %)14.000 €
  • Notar + Grundbuch (ca. 1,8 %)7.200 €
Ergebnis:Nebenkosten gesamt: ca. 21.200 €
NRW

Kaufpreis 350.000 € in NRW (6,5 %)

  • Kaufpreis350.000 €
  • Grunderwerbsteuer (6,5 %)22.750 €
  • Notar + Grundbuch6.300 €
Ergebnis:Nebenkosten: ca. 29.050 €
Berlin

Kaufpreis 500.000 € in Berlin (6,0 %)

  • Kaufpreis500.000 €
  • Grunderwerbsteuer (6,0 %)30.000 €
  • Notar + Grundbuch + Maklerca. 27.000 €
Ergebnis:Gesamtnebenkosten: ca. 57.000 €

Grunderwerbsteuer 2026 – Was Immobilienkäufer wissen müssen

Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine Landessteuer, die beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien anfällt. Sie ist eine der größten Einzelposten bei den Kaufnebenkosten und wird auf den Kaufpreis oder den Grundbesitzwert erhoben.

Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?

Grundsätzlich sind Käufer und Verkäufer als Gesamtschuldner zur Zahlung verpflichtet. In der Praxis trägt jedoch üblicherweise der Käufer die Grunderwerbsteuer.

Wann entsteht die Grunderwerbsteuer?

Die Steuer entsteht mit dem Abschluss des notariellen Kaufvertrags. Das Finanzamt stellt einen Steuerbescheid aus und erst nach Zahlung der Steuer wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt, die für die Eintragung ins Grundbuch benötigt wird.

Befreiungen und Ausnahmen

  • Grundstückserwerb zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern
  • Erwerb durch Erbschaft oder Schenkung
  • Erwerb durch Kinder oder Eltern des Veräußerers
  • Transaktionen unter 2.500 € Gegenleistung

Grunderwerbsteuer – Infos des BMF

Das Bundesministerium der Finanzen stellt aktuelle Informationen zur Grunderwerbsteuer bereit.

Zum BMF