Zuzahlungsbefreiung: Wann müssen Sie nichts mehr zahlen?
Gesetzlich Versicherte müssen bei Arztbesuchen, Medikamenten und Klinikaufenthalten Zuzahlungen leisten. Der Gesetzgeber hat jedoch eine Schutzgrenze eingebaut: Übersteigen die Zuzahlungen 2 % des Bruttoeinkommens, besteht Anspruch auf vollständige Befreiung für das restliche Kalenderjahr.
Sonderregelung für chronisch Kranke
Wer dauerhaft an einer schwerwiegenden Erkrankung leidet (§ 62 SGB V), profitiert von einer halbierten Belastungsgrenze. Diese liegt bei 1 % des Jahreseinkommens. Als chronisch krank gilt, wer mindestens einmal im Quartal wegen derselben Krankheit in ärztlicher Behandlung ist.