Krankengeld-Rechner

Gesetzliches Krankengeld nach Ablauf der Lohnfortzahlung berechnen

🏥 Berechnungsgrundlagen

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Hintergrund & Berechnung

🏥Berechnungsformel

  • Krankengeld = 70 % des Bruttogehalts, max. 90 % des Nettogehalts
  • Tagesbasis: Monatliches Entgelt geteilt durch 30 Tage
  • Beitragsbemessungsgrenze 2026: 5.512,50 € / Monat

📅Anspruchsdauer

  • Bis zu 78 Wochen (546 Tage) innerhalb von 3 Jahren
  • Für dieselbe Krankheit: 78 Wochen nach 3-jähriger Pause wieder möglich
  • Kein Anspruch: Beamte, Selbstständige (sofern nicht freiwillig versichert)

💡Wichtige Abzüge

  • Vom Krankengeld werden Arbeitnehmer-Anteile zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen
  • Der Krankenkassen-Eigenanteil entfällt während des Krankengeldbezugs

Praxisbeispiele

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Facharbeiter

Brutto 3.200 €, Netto 2.200 €

  • 70 % des Bruttos2.240 €
  • 90 % des Nettos1.980 €
Ergebnis:Krankengeld: ca. 1.697 € / Monat
Angestellte Mitte

Brutto 4.500 €, Netto 3.000 €

  • 70 % des Bruttos3.150 €
  • 90 % des Nettos2.700 €
Ergebnis:Krankengeld: ca. 2.315 € / Monat
Hochverdiener (gekappt)

Brutto 7.000 € (über BBG)

  • Beitragsbemessungsgrenze5.512,50 €
  • 70 % der BBG3.858,75 €
Ergebnis:Krankengeld: max. 3.307 € / Monat

Krankengeld 2026: Was zahlt die Krankenkasse bei langer Krankheit?

Wer länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist, hat keinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Ab dem 43. Tag übernimmt dann die gesetzliche Krankenkasse mit dem sogenannten Krankengeld. Es handelt sich um eine wichtige Absicherung gegen den Einkommensausfall bei länger andauernder Krankheit.

Wie wird das Krankengeld berechnet?

Das Krankengeld berechnet sich auf Basis des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts. Es beträgt 70 Prozent des Bruttogehalts, darf aber 90 Prozent des Nettogehalts nicht übersteigen. Zudem gilt die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung als Obergrenze für das zugrunde gelegte Einkommen.

GKV-Spitzenverband – Krankengeld

Offizielle Informationen und Merkblätter zum Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung.

Zum GKV-Spitzenverband