Krankenkassenbeitrag 2026: Was zahlen Arbeitnehmer wirklich?
Der gesetzliche Krankenversicherungsbeitrag besteht aus mehreren Komponenten: dem allgemeinen Beitragssatz, dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag und dem Pflegeversicherungsbeitrag. Arbeitnehmer teilen sich diese Kosten mit ihrem Arbeitgeber.
Pflegeversicherung und Kinderlosenzuschlag
Die Pflegeversicherung (PV) beträgt ab 2024 insgesamt 3,60 % des Einkommens. Arbeitnehmer zahlen die Hälfte (1,80 %), der Arbeitgeber die andere Hälfte. Kinderlose Versicherte über 23 Jahre zahlen zusätzlich einen Zuschlag von 0,60 Prozentpunkten, sodass sich ihr AN-Anteil auf 2,40 % erhöht.