Wärmepumpen-Förderung-Rechner

Staatliche Zuschüsse für Wärmepumpen nach BEG 2026 exakt berechnen

♨️ Berechnungsgrundlagen

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Hintergrund & Wissenswertes

📋BEG-Grundförderung 2026

  • Grundförderung für alle: 30% der förderfähigen Kosten (max. Investitionskosten: 30.000 € für EFH).
  • Klima-Geschwindigkeitsbonus: +20%, wenn eine funktionierende Öl- oder Gasheizung ersetzt wird (die älter als 20 Jahre ist ODER Kohle-/Nachtspeicherheizung).
  • Einkommensbonus: +30% für Haushalte mit max. 40.000 € zu versteuerndem Einkommen p.a.

🏠Förderfähige Kosten & Obergrenzen

  • Förderfähige Investitionskosten je Wohneinheit: max. 30.000 € (erste Wohneinheit).
  • Max. Fördersatz: 70% (Grundförderung 30% + Geschwindigkeitsbonus 20% + Einkommensbonus 20%).
  • Der iSFP-Bonus von 5% kann zusätzlich auf den jeweiligen Gesamtfördersatz aufgeschlagen werden.

🔧Technische Voraussetzungen

  • Wärmepumpe muss eine Jahresarbeitszahl (JAZ) ≥ 2,5 (bei Luft-Wasser) bzw. JAZ ≥ 3,0 (bei Sole/Wasser) erreichen.
  • Für den Geschwindigkeitsbonus: Die zu ersetzende Heizung muss mind. 20 Jahre alt sein.
  • Installation nur durch einen Fachbetrieb (SHK-Handwerker) mit entsprechender Qualifikation.

Praxisbeispiele

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Ölheizung >20 J.

Öl-Ersatz, iSFP vorhanden

  • Investitionskosten22.000 €
  • Grundförderung (30%)6.600 €
  • Geschwindigkeitsbonus (20%)4.400 €
  • iSFP-Bonus (5%)1.100 €
Ergebnis:Förderung: 12.100 € (55%)
Gasheizung

Gas-Ersatz, Eigennutzer, Niedrig-Einkommen

  • Investitionskosten25.000 €
  • Grundförderung (30%)7.500 €
  • Einkommensbonus (30%)7.500 €
Ergebnis:Förderung: 15.000 € (60%)
Maximalförderung

Öl-Ersatz + Einkommensbonus + iSFP

  • Investitionskosten30.000 €
  • Gesamtfördersatz70% + 5% iSFP
  • Förderung (75% von 30.000 €)22.500 €
Ergebnis:Eigenanteil: nur 7.500 €

Wärmepumpen-Förderung 2026: Das BEG-Fördersystem im Überblick

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale staatliche Förderprogramm für die energetische Sanierung von Gebäuden in Deutschland. Für den Heizungstausch – insbesondere den Einbau einer Wärmepumpe – stellt der Staat erhebliche Zuschüsse bereit. Seit dem 1. Januar 2024 läuft die gesamte Heizungsförderung über die KfW.

Die drei Förderkomponenten im Detail

Grundförderung (30%): Jeder Haushalt, der eine förderfähige Heizung einbaut, erhält pauschal 30% der Investitionskosten als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 Euro für die erste Wohneinheit gedeckelt (maximaler Zuschuss: 9.000 €).

Klima-Geschwindigkeitsbonus (20%): Wer bis Ende 2028 eine funktionierende fossile Heizung durch eine klimafreundliche Alternative ersetzt, erhält zusätzlich 20%. Der Bonus gilt dauerhaft für Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen sowie für Gasheizungen, die ab 2029 auslaufen würden.

Einkommensbonus (30%): Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 40.000 Euro erhalten einen weiteren Bonus von 30%. Dieser Bonus kann mit dem Geschwindigkeitsbonus kombiniert werden – insgesamt sind maximal 70% Förderung erreichbar.

KfW – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die KfW-Bank wickelt seit 2024 die gesamte Heizungsförderung (BEG EM) ab. Hier finden Sie alle aktuellen Förderdetails und den Antragsweg.

Zum KfW Heizungsförderantrag