Solar-Einspeisevergütung 2026: EEG-Sätze und Wirtschaftlichkeit
Die Einspeisevergütung für Photovoltaikstrom ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt und wird für 20 Jahre ab Inbetriebnahme garantiert. Seit der großen EEG-Novelle 2023 werden die Vergütungssätze halbjährlich um 1% gesenkt, um den weiteren Ausbau marktorientiert zu gestalten.
Volleinspeisung vs. Teileinspeisung
Bei der Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Strom ins Netz eingespeist und mit dem vollen Vergütungssatz vergütet. Dies lohnt sich vor allem für große Anlagen ohne nennenswerten Eigenverbrauch (z. B. Landwirtschaft, Gewerbe) und wenn der Volleingespeisungsatz deutlich über der Einsparung durch Eigenverbrauch liegt. Bei der häufigeren Teileinspeisung (Überschusseinspeisung) verbrauchen Sie zunächst selbst, was Sie können, und speisen nur den Überschuss ein. Der Eigenverbrauch spart Ihnen den Einkaufsstrompreis (ca. 30 ct/kWh), der Überschuss wird mit dem deutlich geringeren Überschussvergütungssatz (ca. 8 ct/kWh) vergütet.
Steuerliche Aspekte ab 2023
Seit dem 1. Januar 2023 sind kleine PV-Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern vollständig von der Einkommensteuer befreit (§ 3 Nr. 72 EStG). Auch Umsatzsteuer fällt nicht mehr an: Der Steuersatz auf Lieferung und Installation von PV-Anlagen bis 30 kWp beträgt 0% (Nullsteuersatz). Dies vereinfacht die steuerliche Behandlung erheblich.