Solar-Einspeisevergütung-Rechner

Einnahmen aus der PV-Anlage nach EEG 2026 exakt berechnen

☀️ Berechnungsgrundlagen

kWp
kWh/kWp/Jahr
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Hintergrund & Wissenswertes

📋EEG 2026 – Aktuelle Vergütungssätze

  • Anlagen ≤ 10 kWp (Volleinspeisung): 12,87 ct/kWh (ab 2/2024, halbjährlich um 1% sinkend).
  • Anlagen ≤ 10 kWp (Teileinspeisung / Überschuss): 8,11 ct/kWh.
  • Anlagen 10–40 kWp (Volleinspeisung): 10,74 ct/kWh; Teileinspeisung: 7,03 ct/kWh.
  • Anlagen 40–100 kWp: 5,87 ct/kWh (Volleinspeisung).

☀️Solarertrag in Deutschland

  • Norddeutschland (Hamburg, Bremen): ca. 900–950 kWh/kWp/Jahr.
  • Mitteldeutschland (NRW, Hessen): ca. 950–1.050 kWh/kWp/Jahr.
  • Süddeutschland (Bayern, Baden-Württemberg): ca. 1.050–1.200 kWh/kWp/Jahr.

🔋Speicher & Eigenverbrauch

  • Ohne Speicher: Eigenverbrauchsanteil ca. 25–35% des erzeugten Stroms.
  • Mit Batteriespeicher (ca. 7–10 kWh): Eigenverbrauchsanteil steigt auf 60–75%.
  • Faustregel Speichergröße: 1 kWh Speicher pro 1 kWp installierter Leistung.

Praxisbeispiele

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Balkonkraftwerk

0,8 kWp Balkonanlage (2026)

  • Jahresertrag (950 kWh/kWp)760 kWh
  • Vergütung Überschuss (8,11 ct)~15 € (nur Überschuss)
  • Eigenverbrauchsvorteil (30 ct)~197 € Ersparnis
Ergebnis:Gesamtnutzen: ~212 €/Jahr
EFH-Anlage

10 kWp EFH, Teileinspeisung (2026)

  • Jahresertrag (1.000 kWh/kWp)10.000 kWh
  • Einspeisung (70%): 7.000 kWh × 8,11 ct567,70 €
  • Eigenverbrauch (30%): 3.000 kWh × 30 ct900,00 €
Ergebnis:Jährlicher Nutzen: 1.467 €
Volleinspeisung

12 kWp, Volleinspeisung (2026)

  • Jahresertrag (1.050 kWh/kWp)12.600 kWh
  • Einspeisung 10 kWp × 12,87 ct1.222,65 €
  • Einspeisung 2 kWp × 10,74 ct226,44 €
Ergebnis:Einspeisevergütung: 1.449 €/Jahr

Solar-Einspeisevergütung 2026: EEG-Sätze und Wirtschaftlichkeit

Die Einspeisevergütung für Photovoltaikstrom ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt und wird für 20 Jahre ab Inbetriebnahme garantiert. Seit der großen EEG-Novelle 2023 werden die Vergütungssätze halbjährlich um 1% gesenkt, um den weiteren Ausbau marktorientiert zu gestalten.

Volleinspeisung vs. Teileinspeisung

Bei der Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Strom ins Netz eingespeist und mit dem vollen Vergütungssatz vergütet. Dies lohnt sich vor allem für große Anlagen ohne nennenswerten Eigenverbrauch (z. B. Landwirtschaft, Gewerbe) und wenn der Volleingespeisungsatz deutlich über der Einsparung durch Eigenverbrauch liegt. Bei der häufigeren Teileinspeisung (Überschusseinspeisung) verbrauchen Sie zunächst selbst, was Sie können, und speisen nur den Überschuss ein. Der Eigenverbrauch spart Ihnen den Einkaufsstrompreis (ca. 30 ct/kWh), der Überschuss wird mit dem deutlich geringeren Überschussvergütungssatz (ca. 8 ct/kWh) vergütet.

Steuerliche Aspekte ab 2023

Seit dem 1. Januar 2023 sind kleine PV-Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern vollständig von der Einkommensteuer befreit (§ 3 Nr. 72 EStG). Auch Umsatzsteuer fällt nicht mehr an: Der Steuersatz auf Lieferung und Installation von PV-Anlagen bis 30 kWp beträgt 0% (Nullsteuersatz). Dies vereinfacht die steuerliche Behandlung erheblich.

Bundesnetzagentur – EEG-Einspeisevergütung

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die jeweils aktuellen EEG-Vergütungssätze und berechnet die halbjährlichen Degression.

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