Energetische Gebäudesanierung 2026: Kosten, Förderung und Amortisation
Die energetische Sanierung bestehender Gebäude ist ein zentrales Element der deutschen Klimastrategie. Rund 35% des deutschen Endenergieverbrauchs entfallen auf Gebäude. Das Ziel der Bundesregierung: ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis 2045. Hierfür müssen jährlich ca. 2% der Gebäude energetisch saniert werden – aktuell liegt die Sanierungsrate bei unter 1%.
Die richtige Reihenfolge der Sanierungsmaßnahmen
Eine häufige Fehlannahme ist, zuerst eine neue Heizungsanlage einzubauen und danach die Gebäudehülle zu dämmen. Richtig ist es umgekehrt: Erst die Gebäudehülle verbessern, dann die Heizung anpassen. Denn eine neue effiziente Wärmepumpe kann deutlich kleiner und günstiger dimensioniert werden, wenn vorher der Wärmebedarf des Gebäudes durch Dämmmaßnahmen reduziert wurde.
Bundesförderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Für einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dach, Fassade, Fenster, Kellerdecke) sowie für Anlagentechnik (Lüftung) fördert der Bund über das BEG-EM-Programm mit einem Investitionszuschuss von 15% der förderfähigen Kosten. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, erhöht sich der Förderanteil um weitere 5% auf 20%. Die Förderung wird direkt über die KfW als Zuschuss gewährt.