Energieausweis-Kosten-Rechner

Kosten für Bedarfs- und Verbrauchsausweis für Immobilien schätzen

📋 Berechnungsgrundlagen

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Hintergrund & Wissenswertes

📜Rechtliche Grundlage (GEG)

  • Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt einen Energieausweis vor bei Neubau, Verkauf oder Neuvermietung.
  • Bei der Wohnungsbesichtigung muss der Energieausweis unaufgefordert vorgelegt werden.
  • Fehlt der Ausweis beim Verkauf/Neuvermietung, droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 €.

🆚Verbrauchs- vs. Bedarfsausweis

  • Verbrauchsausweis: Basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten 3 Jahre. Günstig (50–100 €), aber stark nutzerabhängig.
  • Bedarfsausweis: Basiert auf der baulichen Hülle und Anlagentechnik (Berechnung). Teurer (300–600 €), aber objektiver.
  • Für den Kauf einer Immobilie zur Eigennutzung empfiehlt sich der aussagekräftigere Bedarfsausweis.

⏱️Gültigkeit & Erneuerung

  • Energieausweise sind 10 Jahre gültig (§ 85 GEG).
  • Nach einer umfangreichen energetischen Sanierung empfiehlt sich die Erstellung eines neuen Bedarfsausweises.
  • Ausgestellt werden dürfen Energieausweise nur von qualifizierten Personen nach § 88 GEG (z. B. Architekten, Energieberater).

Praxisbeispiele

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EFH Verkauf

EFH, Bauj. 1990, Verbrauchsausweis

  • Ausweis-TypVerbrauchsausweis
  • GebäudetypEFH (zulässig, da Bj. ≥ 1978)
  • Online-Dienstleisterca. 60–100 €
Ergebnis:Kosten: ca. 80 €
MFH Vermietung

MFH 8 WE, Bedarfsausweis

  • Ausweis-TypBedarfsausweis
  • GebäudetypMFH (> 6 WE)
  • Energieberater vor Ortca. 350–500 €
Ergebnis:Kosten: ca. 400 €
Gewerbe Pflicht

Bürogebäude 500 qm, Bedarfsausweis

  • Ausweis-TypBedarfsausweis (Pflicht)
  • GebäudetypNichtwohngebäude
  • Ingenieur/Energieberaterca. 500–800 €
Ergebnis:Kosten: ca. 650 €

Energieausweis 2026: Pflicht, Kosten und Inhalte

Der Energieausweis (auch Energiepass genannt) ist ein amtliches Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes auf einer Skala von A+ (sehr effizient) bis H (sehr ineffizient) bewertet. Er ist seit 2009 bei Neubau sowie bei Verkauf oder Neuvermietung von Immobilien gesetzlich vorgeschrieben und im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt.

Wer darf Energieausweise ausstellen?

Nicht jeder darf einen Energieausweis ausstellen. Das GEG (§ 88) schreibt vor, dass der Aussteller eine qualifizierte Berufsausbildung (z. B. als Architekt, Bauingenieur, Physiker oder Handwerksmeister im Bau-/SHK-Bereich) und eine spezifische Weiterbildung im Bereich energieeffizientes Bauen nachweisen muss. Online-Portale beauftragen im Hintergrund solche zugelassenen Experten.

Energieeffizienzklassen und ihre Bedeutung

Der Energieausweis zeigt den Energiebedarf oder -verbrauch in kWh/(m²·a) und ordnet das Gebäude einer Effizienzklasse (A+ bis H) zu. Seit 2014 müssen Inserate für Verkauf und Vermietung die Energieeffizienzklasse und den Endenergiebedarf oder -verbrauch ausweisen. Gebäude der Klasse F, G und H haben oft einen hohen Heizkostenbedarf und können bei einem Verkauf Preisnachlässe bedingen.

DENA – Deutsche Energie-Agentur

Die Deutsche Energie-Agentur (dena) betreibt das Energieeffizienz-Expertenregister und informiert über alle Regelungen des Energieausweises nach GEG.

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