Mieterhöhungs-Rechner

Mieterhöhungsverlangen prüfen – Kappungsgrenzen und Fristen kontrollieren

📈 Berechnungsgrundlagen

IHR SCHÄTZWERT
Mietdaten eingeben

Hintergrund & Berechnung

📈Kappungsgrenze

  • Miete darf in 3 Jahren um höchstens 15% oder 20% steigen
  • Ort übliche Vergleichsmiete bildet die absolute Obergrenze

⏱️Fristen & Sperrfrist

  • Mieterhöhung frühestens 1 Jahr nach Einzug/letzter Erhöhung
  • Wirkung tritt erst nach Ablauf des zweiten Folgemonats der Erklärung ein

⚖️Zustimmung

  • Vermieter muss die Zustimmung des Mieters einklagen, falls dieser berechtigt ablehnt

Praxisbeispiele

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Großstadt (15%)

Kaltmiete 600 €, Grenze 15%

  • Aktuelle Miete600 €
  • Kappungsgrenze15 %
Ergebnis:max. 690,00 €
Normal (20%)

Kaltmiete 800 €, Grenze 20%

  • Aktuelle Miete800 €
  • Kappungsgrenze20 %
Ergebnis:max. 960,00 €
Härtefall

Miete 500 €, unzulässig erh.

  • Erhöhung nach 6 Mon.Unzulässig
Ergebnis:Ablehnung berechtigt

Mietpreisänderungen: Wann ist eine Mieterhöhung zulässig?

Eine Mieterhöhung ist an strenge gesetzliche Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 558 BGB) gebunden. Der Vermieter kann die Miete nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben und muss die Kappungsgrenzen einhalten.

Deutscher Mieterbund

Hilfe und Rechtsberatung bei unzulässigen Mieterhöhungsverlangen.

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