Modernisierungsumlage: Wie stark darf die Miete steigen?
Sanierungsmaßnahmen und energetische Modernisierungen sind ein wichtiger Baustein zum Klimaschutz, bedeuten für Mieter jedoch oft steigende Kosten. Der Gesetzgeber erlaubt Vermietern nach § 559 BGB, einen Teil der Modernisierungskosten als Umlage dauerhaft auf die Miete aufzuschlagen.
Umlagefähige Kosten sauber ermitteln
Nur echte Wertverbesserungen dürfen umgelegt werden. Instandhaltungsmaßnahmen, die ohnehin zur Mängelbeseitigung oder Abnutzungsreparatur notwendig gewesen wären (z.B. Reparatur alter Holzfenster), müssen herausgerechnet werden. Ebenso mindern staatliche Zuschüsse (z.B. KfW-Förderungen) den umlagefähigen Betrag.