Mietpreisbremse-Rechner

Zulässigkeit der Kaltmiete bei Neuverträgen im angespannten Markt ermitteln

🛑 Berechnungsgrundlagen

qm
€ / qm
IHR SCHÄTZWERT
Mietspiegel-Daten eintragen

Hintergrund & Berechnung

⚖️Die 10%-Regel

  • Die Miete darf bei Neuvermietung maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen
  • Gilt nur in staatlich ausgewiesenen Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt

🛠️Ausnahmen & Vorbehalt

  • Ausnahme: Erstbezug nach dem 1. Oktober 2014
  • Ausnahme: Erste Vermietung nach umfassender Modernisierung
  • Vormiete war bereits rechtmäßig höher (Bestandsschutz)

⏱️Rügepflicht

  • Verstöße müssen gegenüber dem Vermieter gerügt werden
  • Miete kann ab dem Rügezeitpunkt zurückgefordert werden (seit April 2020)

Praxisbeispiele

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München (Verstoß)

60 qm, Ref: 15€, Vertrag: 1100€

  • Max. Miete (+10%)990 €
  • Vertragsmiete1.100 €
Ergebnis:110,00 € Ersparnis/Mon.
Berlin (Konform)

80 qm, Ref: 10€, Vertrag: 850€

  • Max. Miete (+10%)880 €
  • Vertragsmiete850 €
Ergebnis:Konform (0,00 €)
Modernisierter Altbau

50 qm, Modernisierungsschutz

  • Max. MieteNicht anwendbar
Ergebnis:Ausnahmefall möglich

Mietpreisbremse: Wann zahlen Mieter zu viel?

Die Mietpreisbremse soll den rasanten Anstieg der Wohnkosten in Ballungsräumen eindämmen. Sie ist in den Landesverordnungen der jeweiligen Bundesländer geregelt. Liegt eine Wohnung im Geltungsbereich, darf die Miete bei Vertragsabschluss maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Wie ermittelt man die ortsübliche Vergleichsmiete?

Zur Bestimmung dient der qualifizierte Mietspiegel der Stadt oder Gemeinde. Hierbei werden Kriterien wie Baujahr, Wohnfläche, energetischer Zustand, Ausstattung und Lage der Immobilie berücksichtigt.

Berliner Mietspiegel-Abfrage

Beispielhaftes Tool zur Bestimmung der Vergleichsmiete für Berlin.

Zum Berliner Mietspiegel