Midijob-Rechner

Midijob Gleitzone 2026 – reduzierte SV-Beiträge für Beschäftigte im Übergangsbereich

⚖️ Berechnungsgrundlagen

€
IHR ERGEBNIS (ESTIMATE)
–
Bitte Eingaben vornehmen und berechnen.

Hintergrund & Berechnung

🎯Übergangsbereich 2026

  • Gilt fĂĽr Bruttoeinkommen von 556,01 € bis 2.000 €/Monat
  • Reduzierte AN-Beiträge durch Gleitzoneformel
  • Volle RentenansprĂĽche trotz reduzierter Beiträge

📊Beitragsberechnung

  • Der AN-Anteil startet bei ca. 11 % und steigt auf normal ~20 %
  • AG-Beiträge werden normal auf den vollen Lohn berechnet
  • Ab 2.000 € gelten normale SV-Beitragssätze

đź’ˇVorteil Midijob

  • Höherer Nettolohn als bei voller SV-Pflicht
  • Keine Nachteile bei Renten- oder Krankenversicherung
  • Kein Antrag notwendig – automatisch durch AG

Praxisbeispiele

Alle Rechner ansehen
Untergrenze

Midijob, 600 €/Monat

  • AN-SV-Beitrag (reduziert)ca. –50 €
  • Lohnsteuer (je nach SK)gering
  • Nettoca. 540 €
Gesamtergebnis:Netto: ca. 540 €/Monat
Mitte Gleitzone

Midijob, 1.200 €/Monat

  • AN-SV-Beitrag (reduziert)ca. –175 €
  • Lohnsteuerca. –50 €
  • Nettoca. 975 €
Gesamtergebnis:Netto: ca. 975 €/Monat
Obergrenze

Midijob, 2.000 €/Monat

  • AN-SV-Beitrag (regulär)ca. –400 €
  • Lohnsteuer (SK I)ca. –100 €
  • Nettoca. 1.500 €
Gesamtergebnis:Netto: ca. 1.500 €/Monat

Midijob und Gleitzone 2026 erklärt

Der Midijob (auch Beschäftigung im Übergangsbereich) ist ein sozialversicherungsrechtliches Instrument, das Arbeitnehmern mit einem monatlichen Bruttolohn zwischen 556,01 € und 2.000 € ermöglicht, reduzierte Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, ohne dabei Abzüge bei den späteren Leistungsansprüchen zu erleiden.

Wie funktioniert die Gleitzoneformel?

Das Beitragsrecht im Übergangsbereich basiert auf einer linearen Formel: Der AN-Beitragsanteil steigt gleitend von einer sehr niedrigen Belastung an der Untergrenze (556 €) auf den regulären Arbeitnehmeranteil an der Obergrenze (2.000 €) an. Dabei wird für die Berechnung der Rentenansprüche der volle Lohn zugrunde gelegt.

Steuerpflicht im Midijob

Lohnsteuer fällt auch im Übergangsbereich regulär an. Allerdings ist das Einkommen häufig so gering, dass bei Steuerklasse I oder II kaum Lohnsteuer anfällt.

Midijob & Gleitzone

Die Bundesknappschaft informiert über alle Aspekte der Beschäftigung im Übergangsbereich.

Zur Deutschen Rentenversicherung