Minijob 2026 – Alles zur Verdienstgrenze und Abgaben
Ein Minijob (geringfügige Beschäftigung) liegt vor, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt die monatliche Verdienstgrenze nicht übersteigt. Ab 2022 ist diese Grenze dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt.
Minijob-Grenze 2026
Mit dem Mindestlohn von 12,82 €/Stunde (2026) beträgt die Minijob-Grenze 556 € im Monat bzw. 6.672 € im Jahr. Wer diese Grenze überschreitet, rutscht automatisch in den Midijob-Bereich.
Steuern und Sozialabgaben
- Arbeitgeber zahlt Pauschalabgaben von rund 28 % (KV + RV + Steuer).
- Der Arbeitnehmer zahlt nur 3,6 % Rentenversicherung (außer bei Befreiung).
- Keine Pflicht zur Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung für den Arbeitnehmer.
Haushaltsnachhaltsminijob
Im Privathaushalt gelten günstigere Pauschalabgaben: je 5 % für KV und RV sowie 2 % Lohnsteuer – also nur 12 % Gesamtabgabe für den Arbeitgeber.