Kurzarbeitergeld 2026 – Grundlagen und Berechnung
Das Kurzarbeitergeld (KUG) ist eine Lohnersatzleistung der Bundesagentur für Arbeit. Es soll Arbeitsplätze in Unternehmen sichern, die vorübergehend von einem erheblichen Arbeitsausfall betroffen sind.
Wie viel KUG steht mir zu?
- Leistungssatz I (ohne Kinder): 60 % des ausgefallenen Nettoentgelts
- Leistungssatz II (mit Kindern): 67 % des ausgefallenen Nettoentgelts
Das "ausgefallene Nettoentgelt" entspricht dem pauschalierten Nettoentgelt, das die Bundesagentur für Arbeit anhand von Nettoentgelttabellen berechnet.
Progressionsvorbehalt beachten
Obwohl das KUG selbst steuerfrei ist, unterliegt es dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Beim Jahressteuerausgleich kann es zu Nachzahlungen kommen, da das KUG den persönlichen Steuersatz erhöht.