Lohnfortzahlung bei Krankheit 2026 – Ihre Rechte
Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) sichert Arbeitnehmern bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit für die Dauer von bis zu sechs Wochen die Fortzahlung des Arbeitsentgelts in voller Höhe durch den Arbeitgeber.
Wann beginnt der Anspruch?
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mindestens vier Wochen. Bei Neueinstellungen müssen daher die ersten vier Wochen ohne Entgeltfortzahlung überbrückt werden – Krankengeld zahlt in dieser Zeit die Krankenkasse direkt.
Krankengeld nach 6 Wochen
Nach Ablauf der 6-wöchigen Lohnfortzahlung übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung. Das Krankengeld beträgt 70 % des Bruttoentgelts, jedoch maximal 90 % des Nettoentgelts und ist auf das Krankengeld-Höchstbetrag begrenzt (2026: ca. 120 € Tageshöchstsatz).