Abfindungs-Rechner

Abfindung berechnen 2026 – Faustformel, Steuerberechnung und optimale Verhandlungsstrategie

💰 Berechnungsgrundlagen

Jahre
IHR ERGEBNIS (ESTIMATE)
Bitte Eingaben vornehmen und berechnen.

Hintergrund & Berechnung

⚖️Rechtliche Grundlagen

  • Kein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung bei Kündigung
  • Anspruch nur aus: Sozialplan, Aufhebungsvertrag oder § 1a KSchG
  • § 1a KSchG: 0,5 Monatslöhne/Jahr bei Verzicht auf Kündigungsschutzklage

💰Faustformel und Verhandlung

  • Faustformel: 0,5 × Monatsgehalt × Beschäftigungsjahre
  • Verhandlungsspielraum: 0,25 bis 1,5 Gehälter/Jahr
  • Je stärker Ihre Klageaussichten, desto mehr Verhandlungsmacht

📋Fünftelregelung

  • Abfindungen werden meist mit der Fünftelregelung besteuert
  • Senkt die effektive Steuerbelastung erheblich
  • Ab 2025 nur noch bei außerordentlichen Einkünften automatisch

Praxisbeispiele

Alle Rechner ansehen
Kurze Betriebszugehörigkeit

3.000 €/Monat, 3 Jahre

  • Faustformel (0,5)4.500 €
  • Steuer (Fünftelregel, ca.)–600 €
  • Netto-Abfindungca. 3.900 €
Gesamtergebnis:Netto: ca. 3.900 €
Langjährige Mitarbeiter

5.000 €/Monat, 15 Jahre

  • Faustformel (0,5)37.500 €
  • Steuer (Fünftelregel, ca.)–6.500 €
  • Netto-Abfindungca. 31.000 €
Gesamtergebnis:Netto: ca. 31.000 €
Gut verhandelt

4.000 €/Monat, 10 Jahre, Faktor 1,0

  • Abfindung (Faktor 1,0)40.000 €
  • Steuer (Fünftelregel, ca.)–8.000 €
  • Netto-Abfindungca. 32.000 €
Gesamtergebnis:Netto: ca. 32.000 €

Abfindung bei Kündigung 2026 – Anspruch, Höhe und Steuern

Eine Abfindung ist eine Einmalzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es gibt in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung – sie wird in der Regel im Rahmen von Verhandlungen vereinbart.

Wann habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

  • § 1a KSchG: Der Arbeitgeber kann eine Abfindung von 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr anbieten, wenn der Arbeitnehmer auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet.
  • Sozialplan: In Betrieben mit Betriebsrat werden Abfindungen oft im Sozialplan geregelt.
  • Aufhebungsvertrag: Bei einvernehmlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses.

Steuerliche Behandlung – Fünftelregelung

Abfindungen sind grundsätzlich steuerpflichtig. Die sogenannte Fünftelregelung (§ 34 EStG) führt jedoch dazu, dass die Abfindung steuerlich so behandelt wird, als ob sie auf fünf Jahre verteilt ausgezahlt worden wäre. Dadurch sinkt der Steuersatz erheblich.

Abfindung und Kündigungsrecht

Das Bundesarbeitsministerium informiert über Ihre Rechte bei Kündigung und Abfindung.

Zum BMAS