Grundsteuer-Rechner

Grundsteuer 2026 nach Reform berechnen – Grundsteuerwert, Messzahl und Gemeindehebesatz

🏡 Berechnungsgrundlagen

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Hintergrund & Berechnung

🔄Grundsteuerreform 2025

  • Neue Berechnung ab 01.01.2025 bundesweit
  • Bayern, Baden-Württemberg u.a. nutzen eigenes Landesrecht
  • Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz = Grundsteuer

📊Hebesätze in Deutschen Städten

  • Frankfurt am Main: 660 %
  • München: 535 %
  • Berlin: 810 %
  • Hamburg: 540 %
  • Köln: 515 %

💡Grundsteuerreform Auswirkungen

  • Reform soll aufkommensneutral sein (politisches Ziel)
  • Tatsächlich: Für manche Eigentümer höhere, für andere niedrigere Last
  • Mieter: Grundsteuer als Betriebskosten umlagefähig

Praxisbeispiele

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Grundsteuerwert 300.000 €, Hebesatz 535 %

  • Steuermesszahl (0,31 ‰)93 €
  • Hebesatz (535 %)× 5,35
  • Jahresgrundsteuer497,55 €
Ergebnis:Grundsteuer: ca. 498 €/Jahr
Berlin Wohnung

Grundsteuerwert 200.000 €, Hebesatz 810 %

  • Steuermessbetrag (0,31 ‰)62 €
  • Hebesatz (810 %)× 8,10
  • Jahresgrundsteuer502,20 €
Ergebnis:Grundsteuer: ca. 502 €/Jahr
Gewerbeimmobilie

Grundsteuerwert 500.000 €, Hebesatz 400 %

  • Steuermesszahl (3,4 ‰)1.700 €
  • Hebesatz (400 %)× 4,0
  • Jahresgrundsteuer6.800 €
Ergebnis:Grundsteuer: 6.800 €/Jahr

Grundsteuer 2026 – Die Reform und ihre Auswirkungen

Die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer auf Grundstücke und Gebäude. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2018 musste die Berechnung grundlegend reformiert werden. Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue Grundsteuerwerte.

Die Berechnungsformel

Grundsteuer = Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz der Gemeinde

Wer legt den Hebesatz fest?

Den Hebesatz legt jede Gemeinde selbst fest. Er kann erheblich variieren – von etwa 200 % in ländlichen Gebieten bis über 1.000 % in manchen Städten. Die Reform gibt Gemeinden die Möglichkeit, ihren Hebesatz anzupassen, um die Gesamteinnahmen stabil zu halten.

Grundsteuerreform – Bundesministerium

Das BMF erklärt die Grundsteuerreform und stellt Informationen zur neuen Berechnung bereit.

Zur Grundsteuer-Info (BMF)