Erbschaftsteuer 2026 – Freibeträge und Steuersätze
Die Erbschaftsteuer in Deutschland wird auf den Erwerb von Todes wegen erhoben. Sie richtet sich nach dem Wert des Nachlasses und dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erben.
Persönliche Freibeträge
Jeder Erbe hat persönliche Freibeträge, die alle 10 Jahre neu genutzt werden können. Dies ermöglicht eine schrittweise steuerfreie Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten (Schenkungen).
Steuerklassen im ErbStG
- Steuerklasse I: Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Eltern (Steuersatz: 7–30 %)
- Steuerklasse II: Geschwister, Nichten/Neffen, Schwiegereltern (15–43 %)
- Steuerklasse III: Alle übrigen Erwerber (30–50 %)