Vorsteuer-Rechner

Vorsteuer auf Eingangsrechnungen berechnen und Umsatzsteuer-Zahllast ermitteln

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Hintergrund & Wissenswertes

🔄Wie funktioniert Vorsteuer?

  • Unternehmer zahlen Umsatzsteuer auf Einnahmen ans Finanzamt (Ausgangs-USt)
  • Gleichzeitig können sie die auf Eingaben gezahlte USt abziehen (Vorsteuer)
  • Zahllast = Ausgangs-USt – Vorsteuer (kann auch negativ = Erstattung sein)
  • Grundlage: §§ 14, 15 UStG; nur auf ordnungsgemäße Rechnungen möglich

📋Voraussetzungen für VSt-Abzug

  • Unternehmer muss zum Vorsteuerabzug berechtigt sein (keine Kleinunternehmer)
  • Leistung muss für das Unternehmen bezogen werden (betriebliche Nutzung)
  • Ordnungsgemäße Rechnung nach § 14 UStG muss vorliegen
  • Steuerbarkeit und Steuerpflicht der Eingangsleistung müssen gegeben sein

⚠️Einschränkungen des VSt-Abzugs

  • Bewirtungskosten: Vorsteuer voll abziehbar, aber Ausgabe nur 70% Betriebsausgabe
  • PKW-Nutzung: Bei gemischter Nutzung nur betrieblicher Anteil (Fahrtenbuch)
  • Steuerfreie Umsätze (z.B. Arztpraxis, Vermieter ohne Opt.): Kein VSt-Abzug
  • Privatanteil muss herausgerechnet werden (geschätzt oder Fahrtenbuch)

Praxisbeispiele

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IT-Dienstleister

Laptop-Kauf 2.380 € (100% betrieblich)

  • Bruttobetrag2.380 €
  • Vorsteuer (19%)380,00 €
  • Nettobetrag wirklich2.000 €
Ergebnis:VSt-Erstattung: 380 €
Beraterin (gemischt)

Handy 1.190 € brutto, 60% betrieblich

  • Volle Vorsteuer190 €
  • Abziehbar (60%)114 €
  • Nettobetrag eff.1.076 €
Ergebnis:VSt-Abzug: 114 €
Zahllast-Berechnung

Umsatz 8.000 €, Ausgaben 2.380 €

  • Ausgangs-USt (19%)1.520 €
  • Vorsteuer Eingänge380 €
  • Zahllast ans FA1.140 €
Ergebnis:Zahllast: 1.140 €

Vorsteuer 2026: Der Vorsteuerabzug für Unternehmer erklärt

Das deutsche Umsatzsteuersystem basiert auf dem Prinzip der Mehrwertbesteuerung: Jedes Unternehmen in der Wertschöpfungskette führt nur die Steuer auf seinen eigenen Mehrwert ab. Der Mechanismus hierfür ist der Vorsteuerabzug: Unternehmer zahlen auf ihre Eingangsrechnungen Umsatzsteuer und können diese dann gegen die auf ihren Ausgangsrechnungen erhobene Steuer aufrechnen.

Die monatliche oder quartalsweise Umsatzsteuer-Voranmeldung

Regelbesteuerte Unternehmer müssen ihre Umsatzsteuer-Zahllast (Ausgangssteuer minus Vorsteuer) regelmäßig beim Finanzamt anmelden und abführen. Neuunternehmer und Unternehmer mit einer Zahllast von mehr als 7.500 € im Vorjahr müssen monatlich anmelden. Kleinere Unternehmer melden quartalsweise. Die Voranmeldung muss elektronisch über ELSTER übermittelt werden.

Bundeszentralamt für Steuern – Umsatzsteuer

Offizielle Informationen zu Vorsteuerabzug, Umsatzsteuer-Voranmeldung und Ausnahmen beim Vorsteuerabzug.

Zum Bundeszentralamt