Kleinunternehmer-Rechner

Umsatzsteuerbefreiung nach § 19 UStG prüfen und Vor- und Nachteile abwägen

🏪 Berechnungsgrundlagen

Grenze 2025+: max. 25.000 € für Beibehaltung der Regelung
Grenze 2025+: max. 100.000 € laufend (bei Überschreitung sofort USt-pflichtig)
€ (inkl. MwSt.)
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Umsätze eingeben.

Hintergrund & Wissenswertes

📜Kleinunternehmerregelung § 19 UStG

  • Befreit Sie von der Pflicht, Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen
  • Gilt ab 2025 bei Vorjahresumsatz ≤ 25.000 € UND Jahresumsatz ≤ 100.000 €
  • Neue EU-weite Kleinunternehmerregelung gilt seit 01.01.2025 (Richtlinie 2020/285/EU)
  • Auf Rechnungen muss "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." stehen

⚖️Vor- und Nachteile

  • VORTEIL: Günstigere Preise für Privatkunden (kein 19% Aufschlag)
  • VORTEIL: Weniger Bürokratie (keine UStVA, kein USt-Konto)
  • NACHTEIL: Kein Vorsteuerabzug auf Einkäufe möglich
  • NACHTEIL: Unattraktiv für B2B-Kunden (können keine VSt abziehen)

⚠️Wichtige Besonderheiten

  • Freiwilliger Verzicht auf Kleinunternehmer möglich (5 Jahre bindend)
  • EU-Kleinunternehmerregelung: Gilt seit 2025 auch grenzüberschreitend in der EU
  • Bei Überschreitung der 100.000 €-Grenze: Regelbesteuerung greift sofort ab dieser Rechnung
  • Jahresumsatz im Gründungsjahr wird auf ein volles Jahr hochgerechnet

Praxisbeispiele

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Freelancer B2C (Empfehlung)

20.000 € Umsatz, Privatkunden

  • Ersparnis vs. Regelbesteuerung+ ca. 1.800 €
  • Entgangene Vorsteuer- 800 €
Ergebnis:Nettovorteil: ca. 1.000 €/Jahr
Entwickler B2B (Nachteil)

22.000 € Umsatz, Firmenkunden

  • Kunden zahlen gerne 19% USt+ 4.180 €
  • Vorsteuer auf Software/Hardware- 950 €
Ergebnis:Regelbesteuerung sinnvoller!
Grenzfall

Vorjahr 24.500 €, jetzt 95.000 €

  • Vorjahresgrenze✅ ≤ 25.000 €
  • Jahresgrenze✅ ≤ 100.000 €
Ergebnis:Noch Kleinunternehmer – knapp!

Die Kleinunternehmerregelung 2026: Neue Grenzen und EU-Reform

Seit dem 1. Januar 2025 gelten in Deutschland – in Umsetzung der EU-Richtlinie 2020/285/EU – neue, erhöhte Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Die Änderungen sind für Gründer und kleine Selbstständige bedeutsam.

Die neuen Schwellenwerte ab 2025

Bisher galten: Vorjahresumsatz ≤ 22.000 € und voraussichtlicher Jahresumsatz ≤ 50.000 €. Ab dem Steuerjahr 2025 gelten erhöhte Grenzen: Der Umsatz des Vorjahres darf 25.000 € nicht überschreiten. Der Umsatz im laufenden Kalenderjahr darf 100.000 € nicht übersteigen. Die 100.000 €-Grenze wirkt jedoch wie ein „harter Trigger": Wird sie auch nur um einen Euro überschritten, gilt die Regelbesteuerung sofort ab dieser Rechnung – rückwirkende Anwendung ist nicht möglich.

Wann lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?

Die Regelung ist besonders vorteilhaft für Selbstständige mit überwiegend privaten Endkunden (B2C), da Sie Ihre Preise um 19 % (Regelsteuersatz) günstiger anbieten können oder einen entsprechend höheren Gewinn einbehalten. Haben Sie hingegen hauptsächlich Geschäftskunden (B2B), ist die Regelbesteuerung oft vorteilhafter: Firmenkunden können die auf Ihren Rechnungen ausgewiesene USt als Vorsteuer abziehen und bevorzugen daher Rechnungen mit ausgewiesener USt.

Bundeszentralamt für Steuern – Umsatzsteuer-Informationen

Offizielle Informationen zur neuen EU-Kleinunternehmerregelung und den geltenden Umsatzgrenzen ab 2025.

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