Die Kleinunternehmerregelung 2026: Neue Grenzen und EU-Reform
Seit dem 1. Januar 2025 gelten in Deutschland – in Umsetzung der EU-Richtlinie 2020/285/EU – neue, erhöhte Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Die Änderungen sind für Gründer und kleine Selbstständige bedeutsam.
Die neuen Schwellenwerte ab 2025
Bisher galten: Vorjahresumsatz ≤ 22.000 € und voraussichtlicher Jahresumsatz ≤ 50.000 €. Ab dem Steuerjahr 2025 gelten erhöhte Grenzen: Der Umsatz des Vorjahres darf 25.000 € nicht überschreiten. Der Umsatz im laufenden Kalenderjahr darf 100.000 € nicht übersteigen. Die 100.000 €-Grenze wirkt jedoch wie ein „harter Trigger": Wird sie auch nur um einen Euro überschritten, gilt die Regelbesteuerung sofort ab dieser Rechnung – rückwirkende Anwendung ist nicht möglich.
Wann lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?
Die Regelung ist besonders vorteilhaft für Selbstständige mit überwiegend privaten Endkunden (B2C), da Sie Ihre Preise um 19 % (Regelsteuersatz) günstiger anbieten können oder einen entsprechend höheren Gewinn einbehalten. Haben Sie hingegen hauptsächlich Geschäftskunden (B2B), ist die Regelbesteuerung oft vorteilhafter: Firmenkunden können die auf Ihren Rechnungen ausgewiesene USt als Vorsteuer abziehen und bevorzugen daher Rechnungen mit ausgewiesener USt.