Einkommensgrenzen bei Stipendien: Wann wird gekürzt?
Ein Stipendium ist eine hervorragende finanzielle Auszeichnung und Entlastung im Studium. Doch je nach Art des Stipendiums gelten unterschiedliche Einkommensgrenzen für eigenes Einkommen aus Nebenjobs und das Einkommen der Eltern.
Das einkommensunabhängige Deutschlandstipendium
Das Deutschlandstipendium fördert leistungsstarke Studierende mit 300 € im Monat. Hier gilt: Das Einkommen der Eltern oder Ihr eigenes Nebeneinkommen spielt absolut keine Rolle. Es gibt keine Anrechnung und keine Kürzung. Auch auf ein parallel bezogenes BAföG hat das Deutschlandstipendium keinen Einfluss.
Das BAföG-analoge Grundstipendium
Die 13 großen Begabtenförderungswerke in Deutschland vergeben Grundstipendien, die sich nach den Regelsätzen des BAföG richten (bis zu 934 € im Monat). Hier gelten dieselben strengen Einkommensprüfungen. Ihr eigenes Einkommen darf im Bewilligungszeitraum durchschnittlich 538 € pro Monat (die Minijob-Grenze) nicht überschreiten. Alles, was darüber liegt, wird direkt vom Stipendium abgezogen. Zudem müssen die Einkommen der Eltern offengelegt werden. Überschreitet das Elterneinkommen bestimmte Freibeträge (ca. 2.415 € für verheiratete Eltern), verringert sich das Grundstipendium entsprechend.