Steuerklassen-Rechner

Steuerklassen I–VI vergleichen – optimale Kombination für Ehepaare und Steuerersparnis 2026 berechnen

🎯 Berechnungsgrundlagen

IHR ERGEBNIS (ESTIMATE)
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Hintergrund & Berechnung

📊Die 6 Steuerklassen

  • I: Ledig, geschieden, verwitwet – Standard
  • II: Alleinerziehende – Entlastungsbetrag 4.260 €/Jahr
  • III: Verheiratet, höherer Verdiener – niedrige Lohnsteuer
  • IV: Verheiratet, ähnliche Einkommen – wie Klasse I
  • V: Verheiratet, geringerer Verdiener – hohe Lohnsteuer
  • VI: Zweit- oder Nebenjob – höchste Lohnsteuer

💑Optimale Kombination für Ehepaare

  • Großes Einkommensgefälle: III/V empfohlen
  • Ähnliche Einkommen: IV/IV mit Faktor optimal
  • Faktorverfahren: verhindert Nachzahlung im Jahresausgleich

🔄Steuerklassenwechsel

  • Wechsel einmal pro Jahr möglich (bis 30. November)
  • Ab 2023: Wechsel mehrmals pro Jahr möglich
  • Antrag beim Finanzamt oder via ELSTER online stellen

Praxisbeispiele

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SK III/V

Person 1: 5.000 €, SK III – Person 2: 2.000 €, SK V

  • Lohnsteuer P1 (SK III)ca. 380 €/Monat
  • Lohnsteuer P2 (SK V)ca. 570 €/Monat
  • Gesamt/Monatca. 950 €
Ergebnis:Lohnsteuer gesamt: ca. 950 €/Monat
SK IV/IV

Beide 3.500 €, SK IV

  • Lohnsteuer P1 (SK IV)ca. 490 €/Monat
  • Lohnsteuer P2 (SK IV)ca. 490 €/Monat
  • Gesamt/Monatca. 980 €
Ergebnis:Lohnsteuer gesamt: ca. 980 €/Monat
SK I (ledig)

Ledig, 4.000 € Brutto, SK I

  • Lohnsteuer (SK I)ca. 590 €/Monat
  • SV-Beiträge ANca. 832 €/Monat
  • Nettoca. 2.578 €/Monat
Ergebnis:Netto: ca. 2.578 €/Monat

Steuerklassen 2026 – Welche passt zu mir?

Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer monatlich vom Gehalt einbehalten wird. Sie ist nur für den Lohnsteuerabzug relevant – die tatsächliche Einkommensteuerschuld wird im Jahresausgleich ermittelt.

Steuerklasse III/V – Fluch und Segen

Die Kombination III/V ist attraktiv, weil der Besserverdiener (SK III) sehr wenig Lohnsteuer zahlt. Der Nachteil: Der geringer Verdienende (SK V) zahlt übermäßig viel. Und: Im Jahresausgleich droht oft eine empfindliche Nachzahlung, weil die tatsächliche Steuerlast höher war als einbehalten.

Faktorverfahren – die clevere Alternative

Beim Faktorverfahren wird der Splittingvorteil bereits monatlich berücksichtigt, ohne das Ungleichgewicht von III/V. Beide Partner bleiben in Klasse IV, zahlen aber fairere Lohnsteuer. Es gibt kaum Nachzahlungen oder Erstattungen im Jahresausgleich.

Steuerklassenwechsel – ELSTER

Den Steuerklassenwechsel können Sie bequem online über das ELSTER-Portal beantragen.

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