Lohnsteuer-Rechner

Lohnsteuer 2026 monatlich berechnen – nach Steuerklasse, Bruttogehalt und Kinderfreibeträgen

📝 Berechnungsgrundlagen

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IHR ERGEBNIS (ESTIMATE)
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Bitte Eingaben vornehmen und berechnen.

Hintergrund & Berechnung

📝Lohnsteuer-Grundlagen

  • Lohnsteuer = Vorauszahlung auf Einkommensteuer
  • Monatlich vom AG einbehalten und ans FA abgefĂĽhrt
  • Richtet sich nach Steuerklasse und Bruttogehalt

👶Kinderfreibeträge

  • Kinderfreibetrag 2026: 6.672 € je Kind
  • Senkt die Lohnsteuer-Bemessungsgrundlage
  • Alternativ: Kindergeld (wird verrechnet)

đź“…Jahresausgleich

  • Arbeitgeber kann Jahresausgleich durchfĂĽhren
  • Steuererklärung: genaue Abrechnung beim FA
  • Erstattungen bei zu hohem Lohnsteuerabzug

Praxisbeispiele

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SK I, 3.500 €

Brutto 3.500 €, Steuerklasse I

  • Lohnsteuer (SK I, ca.)500 €
  • Soli0 €
  • Netto (nach SV + LSt)ca. 2.460 €
Ergebnis:Lohnsteuer: ca. 500 €/Monat
SK III, 5.000 €

Brutto 5.000 €, Steuerklasse III

  • Lohnsteuer (SK III, ca.)470 €
  • Soli0 €
  • Netto (nach SV + LSt)ca. 3.490 €
Ergebnis:Lohnsteuer: ca. 470 €/Monat
SK V, 2.000 €

Brutto 2.000 €, Steuerklasse V

  • Lohnsteuer (SK V, ca.)370 €
  • SV-Beiträgeca. 416 €
  • Nettoca. 1.214 €
Ergebnis:Lohnsteuer: ca. 370 €/Monat

Lohnsteuer 2026 – Berechnung und Steuerklassen

Die Lohnsteuer ist keine eigenständige Steuer, sondern eine Erhebungsform der Einkommensteuer für Arbeitnehmer. Sie wird vom Arbeitgeber monatlich direkt vom Lohn einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

Wie wird die Lohnsteuer berechnet?

Die Lohnsteuer wird nach den offiziellen Lohnsteuertabellen oder dem Programmablaufplan des BMF berechnet. Maßgeblich sind: Bruttogehalt, Steuerklasse, Kinderfreibeträge und ggf. eingetragene Freibeträge.

Freibeträge eintragen lassen

Arbeitnehmer können beim Finanzamt Freibeträge für erhöhte Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen eintragen lassen. Diese mindern den monatlichen Lohnsteuerabzug direkt – ohne auf die Steuererklärung warten zu müssen.

Lohnsteuer-Tabellen BMF

Das BMF veröffentlicht die offiziellen Lohnsteuer-Programmabläufe und Tabellen.

Zum BMF