Selbstständigen-Brutto-Netto-Rechner

Nettoeinkommen für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende ermitteln

🧾 Berechnungsgrundlagen

€ / Monat
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Deutschlandweit zwischen 200% und 900%. Berlin: 410 %, München: 490 %, Frankfurt: 460 %
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Hintergrund & Wissenswertes

📋Steuerpflichten als Selbstständiger

  • Einkommensteuer auf alle Einkünfte (§ 15, § 18 EStG)
  • Gewerbesteuer nur für Gewerbetreibende ab 24.500 € Gewerbeertrag
  • Vierteljährliche Einkommensteuer-Vorauszahlungen ans Finanzamt
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung (monatlich/quartalsweise)

🏥Krankenversicherung für Selbstständige

  • GKV: Beitrag auf Basis des Gewinns, mindestens auf 1.178,33 €/Monat (Mindestbemessungsgrundlage 2026)
  • GKV Mindestbeitrag 2026: ca. 233 €/Monat (14,6% + Zusatzbeitrag + Pflege)
  • PKV: Risikokalkulation, unabhängig vom Einkommen, dafür fest kalkulierbar
  • Wechsel von PKV zu GKV ist für Selbstständige extrem schwierig

💰Gewerbesteuer-Berechnung

  • Grundlage: Gewerbeertrag (Gewinn +/- Hinzurechnungen)
  • Freibetrag für Einzelunternehmer und Personengesellschaften: 24.500 €
  • Steuermesszahl (bundeseinheitlich): 3,5 %
  • Gewerbesteuer = Gewerbeertrag × 3,5% × (Hebesatz / 100)
  • Gewerbesteuer ist zu 380 % als Einkommensteuer-Anrechnung abzugsfähig

Praxisbeispiele

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Freiberufler (Solo)

Gewinn 4.000 €/Monat, GKV, ledig

  • Einkommensteuer (ca.)- 830 €
  • GKV-Beitrag Selbst.- 560 €
  • Rentenversicherung- 0 €
Ergebnis:Netto: ca. 2.610 €/Monat
Gewerbetreibender

Gewinn 6.000 €/Monat, Hebesatz 400%

  • Gewerbesteuer (netto)- 245 €
  • Einkommensteuer- 1.420 €
  • GKV-Pflichtbeitrag- 840 €
Ergebnis:Netto: ca. 3.495 €/Monat
Top-Verdienst PKV

Gewinn 10.000 €/Monat, PKV 550 €

  • Einkommensteuer (ca.)- 2.900 €
  • PKV-Beitrag- 550 €
  • Solidaritätszuschlag- 0 €
Ergebnis:Netto: ca. 6.550 €/Monat

Selbstständige Netto-Berechnung 2026: Was bleibt wirklich übrig?

Der größte Irrtum vieler Gründer ist die Gleichsetzung von Gewinn mit Nettoeinkommen. Als Selbstständiger oder Freiberufler sind Sie in der Einkommensteuer, potenziell in der Gewerbesteuer und vor allem in der Sozialversicherung eigenverantwortlich. Kein Arbeitgeber übernimmt die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge – das zahlen Sie vollständig selbst.

Die Einkommensteuer: Der größte Abzugsposten

Selbstständige zahlen Einkommensteuer auf ihren Jahresgewinn (nicht Umsatz). Der Steuersatz beginnt ab einem zu versteuernden Einkommen von 12.348 € (Grundfreibetrag 2026) und steigt progressiv bis maximal 45 % (Reichensteuersatz ab 277.826 €). Wichtig: Bei Verheirateten greift das Ehegattensplitting, das die Steuerlast erheblich reduziert. Vom 15. März, 15. Juni, 15. September und 15. Dezember jedes Jahres müssen Vorauszahlungen ans Finanzamt geleistet werden.

Gewerbesteuer: Nur für Gewerbetreibende

Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, IT-Berater, Journalisten etc. nach § 18 EStG) sind von der Gewerbesteuer befreit. Gewerbetreibende hingegen schulden die Gewerbesteuer ab einem Gewerbeertrag von über 24.500 €. Der rechnerische Steuersatz ergibt sich aus: Gewerbeertrag × Steuermesszahl (3,5 %) × Hebesatz der Gemeinde / 100. Die gezahlte Gewerbesteuer kann bis zur Höhe des 4-fachen Steuermessbetrags (= 3,8-fache des Hebesatzes) auf die Einkommensteuer angerechnet werden, was bei mittlerem Einkommen zur nahezu vollständigen Kompensation führt.

Krankenversicherung: Die oft unterschätzte Kostenfalle

Selbstständige in der GKV zahlen den vollen Beitragssatz (14,6 % + Zusatzbeitrag ~1,7 % + 3,4 % Pflege) allein. Bemessungsgrundlage ist der Gewinn laut Steuerbescheid, mindestens jedoch 1.178,33 €/Monat (Mindestbemessungsgrundlage 2026). Das entspricht einem Mindestbeitrag von rund 233 €/Monat – auch bei Null-Gewinn. Bei besserem Einkommen steigt der Beitrag proportional bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2026: 5.512,50 €/Monat) an, was einem Höchstbeitrag von ca. 1.087 €/Monat entspricht.

Bundesministerium der Finanzen – BMF-Steuerrechner

Offizieller Lohnsteuer- und Einkommensteuerrechner des Bundesfinanzministeriums für 2026.

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