Rechnungspflichtangaben 2026: § 14 UStG im Überblick
Eine ordnungsgemäße Rechnung ist nicht nur für die eigene Buchführung wichtig – sie ist die Grundvoraussetzung dafür, dass Ihr Kunde die ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen kann. Fehlt auch nur eine der gesetzlichen Pflichtangaben nach § 14 UStG, riskiert Ihr Geschäftspartner bei einer Betriebsprüfung den Verlust des Vorsteuerabzugs – was zu empfindlichen Steuernachzahlungen führen kann. Das schadet nachhaltig der Geschäftsbeziehung.
Kleinbetragsrechnungen (≤ 250 € brutto)
Für Rechnungen bis 250 € brutto (sog. Kleinbetragsrechnungen nach § 33 UStDV) gelten vereinfachte Anforderungen: Name und Anschrift des Ausstellers, Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung, Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe sowie angewandter Steuersatz. Empfängerangaben und Rechnungsnummer sind nicht zwingend erforderlich.