Kleinunternehmer-Umsatzgrenze-Rechner

Kleinunternehmer 2026 – neue Umsatzgrenze 25.000 € prüfen und Umsatzsteuerbefreiung berechnen

🛒 Berechnungsgrundlagen

IHR ERGEBNIS (ESTIMATE)
Bitte Eingaben vornehmen und berechnen.

Hintergrund & Berechnung

🛒Kleinunternehmerregelung 2026

  • Neue Grenze ab 2025: 25.000 € Vorjahresumsatz
  • Laufendes Jahr: 100.000 € Prognosegrenze
  • Überschreitung: sofortige USt-Pflicht im laufenden Jahr

Vorteile der Kleinunternehmerregelung

  • Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen
  • Keine monatliche/quartalsweise USt-Voranmeldung
  • Einfachere Buchhaltung
  • Günstigere Preise für Privatkunden

Nachteile

  • Kein Vorsteuerabzug auf Eingangsrechnungen
  • Wirkt auf Geschäftskunden oft unprofessionell
  • Bei hohen Betriebskosten: reguläre USt ggf. günstiger
  • Verzicht auf Kleinunternehmer: für 5 Jahre bindend

Praxisbeispiele

Alle Steuer-Rechner ansehen
Sicher Kleinunternehmer

Vorjahr 18.000 €, laufendes Jahr 22.000 €

  • Vorjahresumsatz18.000 €
  • Unter 25.000 €-Grenze✓ Ja
  • Laufendes Jahr (Prognose)22.000 € – unter 100.000 €
Ergebnis:Status: Kleinunternehmer ✓
Grenzfall

Vorjahr 24.500 €, laufendes Jahr 28.000 €

  • Vorjahresumsatz24.500 €
  • Unter 25.000 €-Grenze✓ Gerade noch
  • Laufendes Jahr28.000 € → USt ab 2027?
Ergebnis:Status: 2026 noch Kleinunternehmer
Über der Grenze

Vorjahr 27.000 €

  • Vorjahresumsatz27.000 €
  • Über 25.000 €-Grenze✗ Nein
  • USt-PflichtAb sofort 19 % USt fällig
Ergebnis:Status: Reguläre USt-Pflicht

Kleinunternehmerregelung 2026 – Neue Grenzen und Regeln

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit Unternehmer mit geringem Umsatz von der Umsatzsteuerpflicht. Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue, erhöhte Umsatzgrenzen.

Neue Grenzen ab 2025

  • Vorjahresumsatz: max. 25.000 € (bisher 22.000 €)
  • Laufendes Jahr: Prognostisch max. 100.000 € (bisher 50.000 €)

Wann lohnt sich die Regelbesteuerung?

Wer viele vorsteuerbelastete Eingangsrechnungen hat (z.B. viel Equipment kauft), kann durch den Vorsteuerabzug unter der Regelbesteuerung besser fahren. Außerdem: Bei B2B-Kunden macht der Kleinunternehmer-Status kaum Unterschied, da Unternehmen die USt ohnehin abziehen können.

Kleinunternehmer – BMF

Das BMF informiert über die Kleinunternehmerregelung und die neuen Umsatzgrenzen ab 2025.

Zum BMF