GmbH-vs-Einzelunternehmen-Steuervergleich

Steuerbelastung GmbH vs. Einzelunternehmen / Personengesellschaft vergleichen

🏢 Berechnungsgrundlagen

€ / Jahr
€ / Jahr
Das GF-Gehalt mindert den GmbH-Gewinn (Betriebsausgabe). Muss fremdüblich sein.
%
IHR ERGEBNIS
Gewinn eingeben.

Hintergrund & Wissenswertes

🏢GmbH-Steuerbelastung

  • Körperschaftsteuer: 15 % auf GmbH-Gewinn
  • Solidaritätszuschlag auf KSt: 5,5 % × 15 % = 0,825 %
  • Gewerbesteuer: ca. 14 % (Hebesatz 400 %)
  • Gesamtbelastung auf Unternehmensebene: ca. 29,83 %
  • Bei Ausschüttung: zusätzlich 25 % Abgeltungsteuer + 5,5 % Soli = 26,375 %

👤Einzelunternehmen-Steuerbelastung

  • Einkommensteuer nach Splittingtarif oder Grundtarif (14–45 %)
  • Gewerbesteuer ab 24.500 € Gewerbeertrag (anrechenbar auf ESt)
  • Kein Körperschaftssteuer-Vorteil, keine gesonderte Ausschüttungsbesteuerung
  • Einfachere Buchführung (EÜR statt Bilanz)

⚖️Wann lohnt sich die GmbH?

  • Steuervorteil: Bei hohen Gewinnen (> 80.000 €), die in der Gesellschaft thesauriert werden
  • GmbH schützt das Privatvermögen (Haftungsbeschränkung)
  • Nachteil: Stammkapital 25.000 €, Notarkosten, Pflichtbuchführung
  • Alternative: UG (haftungsbeschränkt) ab 1 € Stammkapital möglich

Praxisbeispiele

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Gewinn 80.000 €

GmbH vs. Einzelunternehmen (ledig)

  • GmbH-Last (thesauriert)≈ 23.860 €
  • Einzelunternehmen-Last≈ 24.100 €
  • Steuervorteil GmbH≈ 240 €
Ergebnis:Vorteil GmbH: gering, kaum lohnend
Gewinn 200.000 €

GmbH (Thesaurierung) vs. EU

  • GmbH-Last (thesauriert)≈ 59.660 €
  • Einzelunternehmen-Last≈ 72.000 €
  • Steuervorteil GmbH≈ 12.340 €
Ergebnis:Vorteil GmbH: 12.340 € p.a.
Vollausschüttung

GmbH + Dividende 120.000 €

  • GmbH-Last≈ 35.800 €
  • Abgeltungssteuer Dividende≈ 22.400 €
  • Einzelunternehmen-Last≈ 42.000 €
Ergebnis:GmbH-Vorteil gering bei Vollausschüttung

GmbH oder Einzelunternehmen: Der Steuervergleich 2026

Die Wahl der Rechtsform ist eine der wichtigsten unternehmerischen Entscheidungen. Aus steuerlicher Sicht sind Kapitalgesellschaften wie die GmbH und Personenunternehmen wie das Einzelunternehmen oder die GbR grundlegend unterschiedlich besteuert.

Steuerbelastung der GmbH

Eine GmbH zahlt auf ihren Gewinn Körperschaftsteuer (15 %) plus Solidaritätszuschlag (0,825 %) plus Gewerbesteuer (abhängig vom Hebesatz der Gemeinde, durchschnittlich ca. 14 %). Die Gesamtsteuerbelastung auf Unternehmensebene beläuft sich auf ca. 29,83 % bei einem Hebesatz von 400 %. Möchte der Gesellschafter-Geschäftsführer Gewinn privat entnehmen, fällt zusätzlich Abgeltungsteuer (25 %) zzgl. Soli (5,5 %) auf die Dividende an – effektiv ca. 26,375 %. Die kombinierte Belastung aus GmbH-Steuern und Ausschüttungsbesteuerung beträgt dann ca. 48,3 %.

Der Thesaurierungsvorteil

Der eigentliche Steuervorteil der GmbH liegt im Thesaurierungseffekt: Gewinne, die in der GmbH belassen (thesauriert) werden, sind nur mit ca. 29,83 % belastet – deutlich weniger als der Spitzensteuersatz von 42 % (bzw. 45 %) im Einzelunternehmen. Das einbehaltene Kapital kann für weitere Investitionen des Unternehmens genutzt werden. Dieser Vorteil kommt jedoch nur bei höheren Gewinnen zum Tragen, da die Fixkosten einer GmbH (Gründungskosten, Buchführung, Pflichtprüfungen) erheblich sind.

IHK Deutschland – Rechtsformvergleich

Umfassender Leitfaden der IHK zur Wahl der optimalen Unternehmensrechtsform für Gründer und Selbstständige.

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