EÜR-Rechner

Steuerlichen Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung berechnen

📊 Berechnungsgrundlagen

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IHR ERGEBNIS
Einnahmen und Ausgaben eingeben.

Hintergrund & Wissenswertes

📋Was ist die EÜR?

  • Steuerliche Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (Zufluss-/Abfluss-Prinzip)
  • Gilt für Freiberufler und kleine Gewerbetreibende bis 800.000 € Umsatz / 80.000 € Gewinn
  • Einnahmen werden im Zuflussjahr, Ausgaben im Abflussjahr berücksichtigt
  • Seit 2017 muss die EÜR zwingend elektronisch per ELSTER übermittelt werden

Absetzbare Betriebsausgaben

  • Büro- und Mietkosten (auch anteiliges Arbeitszimmer)
  • Reisekosten und Fahrtkosten (0,30 €/km bei Fahrtenbuch)
  • Telekommunikation, Internet, Software-Abonnements
  • Fachliteratur, Weiterbildungen, Berufsverbandsbeiträge
  • Versicherungen (Berufshaftpflicht, BU)
  • Steuerberaterkosten, Kontoführungsgebühren

⚠️Häufige Fehler bei der EÜR

  • Privatanteile nicht herausgerechnet (z.B. Telefon privat/geschäftlich)
  • Umsatzsteuer-Zahllast vergessen (ist kein Gewinn)
  • Investitionsgüter als Sofortausgabe verbucht (>800 € netto müssen abgeschrieben werden)
  • Vorschüsse und Anzahlungen falsch behandelt

Praxisbeispiele

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Freelance Entwickler

Umsatz 72.000 €, Kosten 18.000 €

  • Betriebseinnahmen72.000 €
  • Betriebsausgaben- 18.000 €
  • EÜR-Gewinn54.000 €
Ergebnis:Steuerpflichtiger Gewinn: 54.000 €
Kleinbetrieb mit MA

Umsatz 180.000 €, Personal 80.000 €

  • Betriebseinnahmen180.000 €
  • Alle Ausgaben- 122.000 €
  • EÜR-Gewinn58.000 €
Ergebnis:Steuerpflichtiger Gewinn: 58.000 €
Optimierte Kanzlei

Umsatz 90.000 €, viele Ausgaben

  • Betriebseinnahmen90.000 €
  • Ausgaben inkl. AfA- 42.000 €
  • EÜR-Gewinn48.000 €
Ergebnis:Steuerpflichtiger Gewinn: 48.000 €

EÜR 2026: Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung für Selbstständige

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist das beliebteste Verfahren zur Gewinnermittlung für Selbstständige in Deutschland. Im Gegensatz zur doppelten Buchführung (Bilanzierung) brauchen Sie keine aufwändige Buchführung zu führen – Sie stellen lediglich Ihre Einnahmen den abzugsfähigen Betriebsausgaben gegenüber.

Das Zu- und Abflussprinzip

Das wichtigste Prinzip der EÜR ist das sogenannte „Zufluss-/Abflussprinzip" nach § 11 EStG: Einnahmen sind in dem Jahr steuerlich relevant, in dem das Geld auf Ihrem Konto eingeht. Ausgaben sind abziehbar in dem Jahr, in dem sie tatsächlich bezahlt wurden. Das kann zu Jahresverschiebungen führen: Eine Rechnung vom Dezember, die erst im Januar des Folgejahres bezahlt wird, ist eine Einnahme des Folgejahres.

Abschreibungen (AfA) in der EÜR

Investitionsgüter, die mehr als 800 € netto kosten (sog. nicht geringwertige Wirtschaftsgüter), dürfen nicht sofort als Betriebsausgabe abgezogen werden, sondern müssen über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben werden (AfA). Güter bis 800 € netto können als Sofortabschreibung (GWG) im Kaufjahr vollständig abgezogen werden.

ELSTER – Elektronische Steuererklärung (EÜR-Übermittlung)

Die EÜR muss seit 2017 verpflichtend über ELSTER übermittelt werden. Hier finden Sie das offizielle Portal.

Zu ELSTER