Doppelte Haushaltsführung 2026 – Steuerliche Absetzbarkeit
Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Arbeitsort unterhält, kann die damit verbundenen Kosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen.
Voraussetzung: Lebensmittelpunkt
Der steuerliche Abzug ist nur möglich, wenn der Arbeitnehmer einen Hauptwohnsitz außerhalb des Arbeitsortes unterhält, an dem er seinen Lebensmittelpunkt hat. Dieser Lebensmittelpunkt muss tatsächlich gegeben sein – Familie, Freunde, sozialer Mittelpunkt.
Eigenbeteiligung am Haupthausstand
Seit 2014 ist auch erforderlich, dass sich der Arbeitnehmer mit mindestens 10 % an den laufenden Kosten des Haupthausstands finanziell beteiligt. Wer bei den Eltern wohnt und nichts zahlt, hat grundsätzlich keinen Anspruch.