Steuererstattungs-Rechner

Steuererstattung 2026 schätzen – Werbungskosten, Sonderausgaben und Abzüge gezielt nutzen

💰 Berechnungsgrundlagen

IHR ERGEBNIS (ESTIMATE)
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Hintergrund & Berechnung

💼Werbungskosten

  • Pendlerpauschale: 0,38 €/km (ab km 21) oder 0,30 € (bis km 20)
  • Homeoffice-Pauschale: 6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr
  • Arbeitsmittel, Fachliteratur, Fortbildungskosten
  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230 € (automatisch)

📋Sonderausgaben

  • Vorsorgeaufwendungen: KV, RV, Berufsunfähigkeit
  • Spenden bis 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte
  • Riester-Beiträge (+ Zulagen)
  • Kirchensteuer und Schulgeld

🏥Außergewöhnliche Belastungen

  • Krankheitskosten über zumutbare Belastung
  • Behinderungspauschbetrag: 384 – 7.400 €/Jahr
  • Pflegekosten für Angehörige
  • Katastrophenschäden, Unterhalt

Praxisbeispiele

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Pendler

45.000 € Brutto, 40 km Pendelweg

  • Pendlerpauschale (220 Tage)2.584 €
  • Über Arbeitnehmer-Pauschbetrag+1.354 €
  • Steuerersparnis (25 %)ca. 338 €
Ergebnis:Erstattung: ca. 338 €
Homeoffice + Weiterbildung

50.000 €, 100 HO-Tage, 500 € Kurs

  • HO-Pauschale (100 × 6 €)600 €
  • Fortbildung500 €
  • Steuerersparnis (ca. 30 %)ca. 330 €
Ergebnis:Erstattung: ca. 330 €
Handwerkerbonus

40.000 €, 2.000 € Handwerkerkosten

  • 20 % Steuerermäßigung400 €
  • Direkt von Steuerschuldabziehbar
  • Effektive Erstattung400 €
Ergebnis:Erstattung: 400 €

Steuererstattung 2026 – Wie viel holt man zurück?

Die Einkommensteuererklärung ist für die meisten Arbeitnehmer eine lohnende Investition: Statistisch erstattet das Finanzamt durchschnittlich rund 1.095 € pro Erklärung. Die Abgabe ist bis zum 31. Juli des Folgejahres möglich, bei Steuerberaterpflicht bis Ende Februar übernächstes Jahr.

Die wichtigsten Stellschrauben

  • Werbungskosten: Alles, was mit dem Beruf zusammenhängt – Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildungen
  • Sonderausgaben: Vorsorge, Spenden, Riester, Kirchensteuer
  • Steuerermäßigungen: Handwerkerkosten (20 %, max. 1.200 €), Haushaltshilfe (20 %, max. 4.000 €)

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Einfache Fälle lassen sich über ELSTER kostenlos abwickeln. Komplexe Fälle (Selbstständige, Vermieter, hohe außergewöhnliche Belastungen) profitieren oft vom Steuerberater – dessen Honorar ist übrigens selbst abzugsfähig.

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