Ausbildungsvergütung 2026 – Azubi-Gehalt und Mindestlohn
Seit 2020 gilt in Deutschland eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Diese Untergrenze steigt jährlich und gilt für alle Berufsausbildungen, die nicht durch einen günstigeren Tarifvertrag geregelt sind.
Mindestausbildungsvergütung 2026
- 1. Ausbildungsjahr: 682 €/Monat
- 2. Ausbildungsjahr: 18 % mehr = 805 €
- 3. Ausbildungsjahr: 35 % mehr = 921 €
- 4. Ausbildungsjahr: 40 % mehr = 955 €
Branchen mit höheren Vergütungen
Viele Branchen zahlen deutlich über dem gesetzlichen Minimum. IT- und Bankazubis erhalten oft 900–1.400 €, während Handwerks- und Einzelhandelsberufe eher im unteren Bereich liegen.
Sozialversicherung für Azubis
Auszubildende sind wie Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig (KV, RV, PV, AV). Die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge werden regulär berechnet. Lohnsteuer fällt meist nicht an, da das Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt.