Altersteilzeit-Rechner

Altersteilzeit 2026 – Blockmodell und Gleichverteilungsmodell vergleichen und Nettoeinkommen berechnen

👴 Berechnungsgrundlagen

Monate
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Hintergrund & Berechnung

📋Altersteilzeit-Grundlagen

  • Regelung für Arbeitnehmer ab 55 Jahren
  • Reduzierung auf 50% der Arbeitszeit
  • Arbeitgeber stockt Gehalt auf mindestens 70% auf (freiwillig oder tariflich)

🔀Blockmodell vs. Gleichverteilung

  • Blockmodell: 1. Hälfte Vollzeit → 2. Hälfte frei
  • Gleichverteilung: gleichmäßig 50% Teilzeit durchgehend
  • Blockmodell bietet mehr Planungssicherheit für die Freistellungsphase

🏦Rentenauswirkungen

  • AG zahlt für 80% des Vollzeitgehalts in die Rentenversicherung ein
  • Rentenniveau kaum gemindert trotz Teilzeitarbeit
  • Günstig: Rentenlücke kleiner als bei normaler Teilzeit

Praxisbeispiele

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Blockmodell 4 Jahre

4.000 € Vollzeit, 48 Monate ATZ

  • ATZ-Gehalt (50%)2.000,00 €
  • Aufstockung AG (20%)+800,00 €
  • Netto (ca.)ca. 2.050 €
Ergebnis:Netto ca. 2.050 €/Monat
Gleichverteilung

5.000 € Vollzeit, Gleichverteilung

  • ATZ-Gehalt (50%)2.500,00 €
  • Aufstockung AG (20%)+1.000,00 €
  • Netto (ca.)ca. 2.540 €
Ergebnis:Netto ca. 2.540 €/Monat
Mit Tarifaufstockung

3.500 € Vollzeit, 30% Aufstockung (TV)

  • ATZ-Gehalt (50%)1.750,00 €
  • Aufstockung TV (30%)+1.050,00 €
  • Gesamt brutto2.800,00 €
Ergebnis:Netto: ca. 2.040 €/Monat

Altersteilzeit 2026 – Sanfter Übergang in die Rente

Altersteilzeit ist ein freiwilliges Arbeitszeitmodell, das älteren Arbeitnehmern ermöglicht, schrittweise aus dem Berufsleben auszuscheiden. Arbeitnehmer ab 55 Jahren können ihre Arbeitszeit auf bis zu 50 % reduzieren.

Das Blockmodell im Detail

Im Blockmodell teilt sich die Altersteilzeit in zwei gleich lange Phasen: In der Arbeitsphase wird weiterhin Vollzeit gearbeitet, in der Freistellungsphase erhält der Arbeitnehmer Gehalt, ohne zu arbeiten. Beide Phasen müssen gleich lang sein.

Aufstockungspflicht des Arbeitgebers

Gesetzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, das reduzierte Gehalt auf mindestens 70 % des Nettoentgelts aufzustocken (§ 3 AltTZG). Viele Tarifverträge sehen höhere Aufstockungsbeträge vor. Zudem sind RV-Beiträge auf 80 % des Vollzeitentgelts zu zahlen.

Altersteilzeit – Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit informiert über Altersteilzeit und Fördermöglichkeiten.

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