AfA 2026 – Absetzung für Abnutzung richtig berechnen
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) erlaubt es Unternehmern, Vermietern und Selbstständigen, die Kosten für Wirtschaftsgüter über ihre Nutzungsdauer steuerlich abzuschreiben. Dadurch werden hohe Einmalinvestitionen auf mehrere Jahre verteilt.
Degressive AfA – Reaktivierung 2023–2027
Um Investitionen zu fördern, hat der Gesetzgeber die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter reaktiviert, die zwischen 2020–2021 und ab Oktober 2023 angeschafft werden. Der Satz beträgt bis zu 25 % des Restbuchwerts (max. 2,5× lineare AfA).
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Wirtschaftsgüter bis 800 € Nettokaufpreis können im Jahr der Anschaffung sofort vollständig abgeschrieben werden (GWG-Sofortabschreibung). Für Wirtschaftsgüter zwischen 250 € und 1.000 € kann ein Sammelposten gebildet werden.