Unterhalt und Düsseldorfer Tabelle 2026 in Deutschland
Der Kindesunterhalt regelt die finanzielle Absicherung von Kindern, wenn sich die Eltern trennen. Die Berechnung erfolgt in der juristischen Praxis fast ausschließlich anhand der Düsseldorfer Tabelle. Sie wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf in Abstimmung mit anderen Oberlandesgerichten herausgegeben und dient als Richtlinie bundesweit.
Bereinigung des Nettoeinkommens
Die Grundlage der Berechnung ist nicht das einfache Brutto- oder Nettogehalt, sondern das sogenannte bereinigte Nettoeinkommen. Davon können abgezogen werden:
- Berufsbedingte Aufwendungen (z. B. Fahrtkosten zur Arbeit mit einer Pauschale von 5% des Nettoeinkommens)
- Beiträge zu einer privaten Altersvorsorge (bis zu 4% des Bruttoeinkommens)
- Zins- und Tilgungsleistungen für berücksichtigungsfähige Kredite
Das Existenzminimum (Selbstbehalt)
Um zu verhindern, dass Unterhaltspflichtige durch Zahlungen selbst in finanzielle Not geraten, gibt es den Selbstbehalt (Eigenbedarf):
- Notwendiger Selbstbehalt 2026: Gegenüber minderjährigen Kindern liegt dieser bei 1.600 € für Erwerbstätige und 1.470 € für Nichterwerbstätige.
- Angemessener Selbstbehalt: Gegenüber volljährigen Kindern, die eine Ausbildung machen oder studieren, ist der Selbstbehalt höher angesetzt (in der Regel ab 1.750 €).