Unterhalts-Rechner

Berechnen Sie den gesetzlichen Kindesunterhalt für Trennungskinder basierend auf der aktuellen Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2026.

⚖️ Angaben zum Unterhalt

Bereinigtes Nettoeinkommen (nach Abzug von berufsbedingten Aufwendungen und ggf. Schulden).

Altersstufe des Kindes:

📈 Auszug Düsseldorfer Tabelle 2026 (Auszug)

Nettoeinkommen 0 - 5 Jahre 6 - 11 Jahre 12 - 17 Jahre
bis 2.300 € (100%) 480 € 551 € 645 €
2.301 - 2.700 € (105%) 504 € 579 € 678 €
2.701 - 3.100 € (110%) 528 € 607 € 710 €
Monatlicher Zahlbetrag
580,50 €
Unterhaltspflicht nach Abzug des halben Kindergeldes

Tabellenunterhalt (100%): 710,00 €
Kindergeld-Anrechnung (2026): -129,50 € Bei Minderjährigen wird das halbe Kindergeld (259 € / 2) abgezogen.

Hintergrund & Berechnung

👶 Altersstufen

  • Stufe 1: 0 bis 5 Jahre
  • Stufe 2: 6 bis 11 Jahre
  • Stufe 3: 12 bis 17 Jahre
  • Stufe 4: ab 18 Jahre (Volljährige)

📉 Kindergeldausgleich

  • Bei minderjährigen Kindern wird das halbe Kindergeld abgezogen
  • Bei volljährigen Kindern wird das Kindergeld voll angerechnet
  • Das Kindergeld wird direkt an das betreuende Elternteil gezahlt

🛑 Bedarfsklassen

  • Die Tabelle geht von einer Unterhaltspflicht gegenüber 2 Personen aus
  • Bei mehr oder weniger Unterhaltsberechtigten erfolgt eine Höher- oder Herabstufung um 1 Einkommensklasse

Praktische Fallbeispiele

Alle Beispiele ansehen
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Vater, Netto 2.200 €, Kind 4 J.

  • Unterhaltsbedarf: 480,00 €
  • Kindergeld-Anrechnung: -129,50 €
  • Bedarfsklasse: 1 (100%)
Zahlbetrag: 350,50 €
purple

Mutter, Netto 3.000 €, Kind 10 J.

  • Unterhaltsbedarf: 607,00 €
  • Kindergeld-Anrechnung: -129,50 €
  • Bedarfsklasse: 3 (110%)
Zahlbetrag: 477,50 €
green

Vater, Netto 4.000 €, Kind 18 J.

  • Unterhaltsbedarf: 882,00 €
  • Kindergeld-Anrechnung: -259,00 €
  • Bedarfsklasse: 6 (128%)
Zahlbetrag: 623,00 €

Unterhalt und Düsseldorfer Tabelle 2026 in Deutschland

Der Kindesunterhalt regelt die finanzielle Absicherung von Kindern, wenn sich die Eltern trennen. Die Berechnung erfolgt in der juristischen Praxis fast ausschließlich anhand der Düsseldorfer Tabelle. Sie wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf in Abstimmung mit anderen Oberlandesgerichten herausgegeben und dient als Richtlinie bundesweit.

Bereinigung des Nettoeinkommens

Die Grundlage der Berechnung ist nicht das einfache Brutto- oder Nettogehalt, sondern das sogenannte bereinigte Nettoeinkommen. Davon können abgezogen werden:

  • Berufsbedingte Aufwendungen (z. B. Fahrtkosten zur Arbeit mit einer Pauschale von 5% des Nettoeinkommens)
  • Beiträge zu einer privaten Altersvorsorge (bis zu 4% des Bruttoeinkommens)
  • Zins- und Tilgungsleistungen für berücksichtigungsfähige Kredite

Das Existenzminimum (Selbstbehalt)

Um zu verhindern, dass Unterhaltspflichtige durch Zahlungen selbst in finanzielle Not geraten, gibt es den Selbstbehalt (Eigenbedarf):

  • Notwendiger Selbstbehalt 2026: Gegenüber minderjährigen Kindern liegt dieser bei 1.600 € für Erwerbstätige und 1.470 € für Nichterwerbstätige.
  • Angemessener Selbstbehalt: Gegenüber volljährigen Kindern, die eine Ausbildung machen oder studieren, ist der Selbstbehalt höher angesetzt (in der Regel ab 1.750 €).

Unterstützung beim Jugendamt (Beistandschaft)

Wenn Sie Schwierigkeiten bei der Geltendmachung des Unterhalts haben, können Sie beim Jugendamt Ihres Wohnorts eine Beistandschaft einrichten lassen. Das Amt ermittelt das Einkommen und treibt den Unterhalt ein.

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