Unfallschaden-Abrechnungsrechner

Auszahlungsbetrag bei fiktiver Schadensabrechnung ermitteln

🚗 Berechnungsgrundlagen

IHR ERGEBNIS
Schadensdaten eingeben

Hintergrund & Berechnung

🚗Fiktive Abrechnung

  • Auszahlung des Schadensbetrags ohne tatsächliche Werkstattreparatur
  • Versicherung zieht die gesetzliche MwSt. (19 %) ab
  • Nettoschaden = Bruttoschaden / 1,19

📉Wertminderung

  • Minderung des Wiederverkaufswerts trotz fachgerechter Reparatur
  • Wird bei Haftpflichtschäden zusätzlich ausgezahlt
  • Kaskoversicherungen zahlen meist keine Wertminderung

⚖️Verbringungskosten

  • Kosten für den Transport des Pkw zur Lackiererei
  • Dürfen bei fiktiver Abrechnung von Versicherungen teils gekürzt werden

Praxisbeispiele

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Haftpflichtschaden (Auszahlung)

4.500 € Brutto-Schaden, 400 € Wertminderung

  • Netto-Reparatur3.781,51 €
  • Wertminderung400,00 €
Ergebnis:Auszahlung Netto: ca. 4.181,51 €
Kaskoschaden (Reparatur)

3.000 € Brutto-Schaden, 150 € Selbstbet.

  • Reparaturübernahme3.000,00 €
  • Deductions- 150,00 €
Ergebnis:Auszahlung: ca. 2.850,00 €
Totalschaden-Grenze

9.000 € Schaden bei 10.000 € Wiederbeschaff.

  • Wiederbeschaffungswert10.000 €
  • Restwert Auto2.000 €
Ergebnis:Wiederbeschaffung: max. 8.000 €

Fiktive Abrechnung: Wann lohnt sich die Auszahlung des Unfallschadens?

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall steht es dem Geschädigten frei, wie er den Schaden reguliert. Sie können das Auto reparieren lassen oder sich den Betrag auszahlen lassen (fiktive Abrechnung).

Die Mehrwertsteuer-Falle

Entscheiden Sie sich für die Auszahlung des Schadens, kürzen Versicherungen den Gutachtenbetrag um die Mehrwertsteuer von 19 %. Nur wenn Sie später eine Reparaturrechnung oder den Kauf eines Ersatzwagens nachweisen, wird die Mehrwertsteuer nachträglich ausgezahlt.

Verbraucherzentrale – Autounfall Abwicklung

Rechtliche Hilfestellungen zur schnellen und korrekten Unfallschadensregulierung.

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