Umzugskosten steuerlich absetzen: Das können Sie geltend machen
Ein Umzug ist teuer, aber der Staat beteiligt sich unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten. Wie viel Geld Sie über die Steuererklärung zurückbekommen, hängt in erster Linie vom Grund des Umzugs ab: Liegen berufliche Gründe vor oder ziehen Sie privat um?
Der beruflich veranlasste Umzug
Ein Umzug gilt als beruflich veranlasst, wenn sich dadurch der tägliche Arbeitsweg (Hin- und Rückfahrt zusammen) um mindestens eine Stunde verkürzt. Auch der Umzug wegen eines neuen Arbeitsplatzes in einer anderen Stadt oder eine Versetzung zählen dazu. In diesem Fall können Sie Umzugskosten als Werbungskosten geltend machen. Neben tatsächlichen Kosten (Transport, Reisekosten, doppelte Miete) gewährt das Finanzamt eine Umzugskostenpauschale (nach BUKG) für sonstige Ausgaben wie Schönheitsreparaturen oder Ummeldungen, ohne dass Belege eingereicht werden müssen.
Der private Umzug
Wer aus privaten Gründen umzieht, kann keine Pauschalen ansetzen. Allerdings können Umzugsleistungen von Firmen als haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) direkt die Steuerlast mindern. Absetzbar sind 20 % der reinen Arbeits- und Fahrtkosten (ohne Material), maximal 4.000 € pro Jahr.