Wie setzen sich die Scheidungskosten zusammen?
Wer sich in Deutschland scheiden lassen möchte, muss mit Gerichts- und Anwaltskosten rechnen. Die absolute Höhe hängt nicht von festen Sätzen ab, sondern richtet sich nach dem sogenannten Verfahrenswert (auch Streitwert genannt). Dieser wird vom Familiengericht individuell berechnet.
Berechnung des Verfahrenswertes
Der Hauptfaktor für den Verfahrenswert ist das monatliche Nettoeinkommen beider Ehepartner im dreimonatigen Zeitraum vor Einreichen des Scheidungsantrags. Für jedes unterhaltsberechtigte Kind wird ein Freibetrag (meist 250 €) abgezogen. Vermögen der Ehegatten wird mit etwa 5% (nach Abzug von Freibeträgen) hinzugerechnet.
Vorteil der einvernehmlichen Scheidung
Sind sich beide Partner über alle Punkte (Sorgerecht, Unterhalt, Vermögensaufteilung) einig, reicht es aus, wenn ein Partner den Scheidungsantrag über einen Anwalt einreicht. Der andere Partner stimmt dem Antrag im Gerichtstermin einfach zu. Die Kosten für den einen Anwalt können sich die Eheleute intern teilen, was die Anwaltsgebühren halbiert.