Scheidungskosten-Rechner

Berechnen Sie die voraussichtlichen Gesamtkosten einer einvernehmlichen oder streitigen Scheidung in Deutschland fĂĽr das Jahr 2026.

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Kinder
Verfahrensart (Scheidungsverlauf):

Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist nur ein Anwalt nötig, dessen Kosten geteilt werden können. Bei Streitigkeiten benötigt jeder Partner einen Anwalt.

📊 Scheidungsarten im Vergleich

Kriterium Einvernehmlich Streitig
Anwaltszwang Nur 1 Anwalt nötig Beide Partner brauchen einen Anwalt
Kosten GĂĽnstiger (ca. 50% Ersparnis) Teuer (jeder zahlt Anwalt voll)
Dauer Meist 4 - 6 Monate Häufig über 12 Monate
Geschätzte Scheidungskosten
2.180,00 €
Gesamtkosten fĂĽr Gericht und Rechtsanwalt

Verfahrenswert (Streitwert): 14.250,00 €
Gerichtskosten (2,0 Gebühren): 622,00 €
Anwaltskosten (inkl. MwSt): 1.558,00 €

Hintergrund & Berechnung

⚖️ Verfahrenswert

  • Wird vom Gericht festgesetzt
  • Basis: 3-faches Nettoeinkommen beider Ehepartner
  • Zusatz fĂĽr Versorgungsausgleich: ca. 1.000 € bis 3.000 €

đź“„ AnwaltsgebĂĽhren

  • Geregelt nach dem RechtsanwaltsvergĂĽtungsgesetz (RVG)
  • Ergeben sich aus dem Verfahrenswert
  • Verhandlungsbasierte Honorare sind zulässig

🏛️ Gerichtsgebühren

  • Werden am Ende des Verfahrens 50/50 geteilt
  • MĂĽssen als Vorschuss bei Antragstellung eingezahlt werden
  • Betragen in der Regel 2,0 GebĂĽhrensätze

Praktische Fallbeispiele

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Gemeinsam Netto: 3.000 €

  • Verfahrenswert: 9.000 €
  • Einvernehmlich (1 Anw.): 1.650 €
  • Streitig (2 Anw.): 2.850 €
Ersparnis: 1.200 €
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Gemeinsam Netto: 5.000 €

  • Verfahrenswert: 15.000 €
  • Einvernehmlich (1 Anw.): 2.180 €
  • Streitig (2 Anw.): 3.750 €
Ersparnis: 1.570 €
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Gemeinsam Netto: 8.000 €

  • Verfahrenswert: 24.000 €
  • Einvernehmlich (1 Anw.): 2.950 €
  • Streitig (2 Anw.): 5.150 €
Ersparnis: 2.200 €

Wie setzen sich die Scheidungskosten zusammen?

Wer sich in Deutschland scheiden lassen möchte, muss mit Gerichts- und Anwaltskosten rechnen. Die absolute Höhe hängt nicht von festen Sätzen ab, sondern richtet sich nach dem sogenannten Verfahrenswert (auch Streitwert genannt). Dieser wird vom Familiengericht individuell berechnet.

Berechnung des Verfahrenswertes

Der Hauptfaktor für den Verfahrenswert ist das monatliche Nettoeinkommen beider Ehepartner im dreimonatigen Zeitraum vor Einreichen des Scheidungsantrags. Für jedes unterhaltsberechtigte Kind wird ein Freibetrag (meist 250 €) abgezogen. Vermögen der Ehegatten wird mit etwa 5% (nach Abzug von Freibeträgen) hinzugerechnet.

Vorteil der einvernehmlichen Scheidung

Sind sich beide Partner über alle Punkte (Sorgerecht, Unterhalt, Vermögensaufteilung) einig, reicht es aus, wenn ein Partner den Scheidungsantrag über einen Anwalt einreicht. Der andere Partner stimmt dem Antrag im Gerichtstermin einfach zu. Die Kosten für den einen Anwalt können sich die Eheleute intern teilen, was die Anwaltsgebühren halbiert.

Anwaltliche Erstberatung

Für eine rechtssichere Beratung und die Einreichung der Scheidung beim Familiengericht müssen Sie einen Anwalt beauftragen (Anwaltszwang vor Familiengerichten). Finden Sie Anwälte über den Deutschen Anwaltverein.

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