Risikolebensversicherung (RLV): Die finanzielle Absicherung im Ernstfall
Eine Risikolebensversicherung (RLV) ist eine reine Todesfallversicherung. Sie zahlt die vereinbarte Versicherungssumme an die bezugsberechtigten Personen (meist Ehepartner oder Kinder) aus, falls die versicherte Person während der Vertragslaufzeit verstirbt. Da es sich nicht um eine kapitalbildende Versicherung handelt, sind die Beiträge im Vergleich zur klassischen Lebensversicherung äußerst günstig.
Die Faustformeln zur Ermittlung der Versicherungssumme
Um die optimale Absicherungssumme zu ermitteln, sollten drei wesentliche Komponenten zusammengerechnet werden:
- Einkommensersatz für die Familie: Als Faustregel gilt das 3- bis 5-fache des jährlichen Nettoeinkommens des Hauptverdieners, um den Lebensstandard der Familie für die ersten Jahre zu sichern.
- Verbindlichkeiten ablösen: Bestehende Kredite oder Baufinanzierungssummen sollten zu 100 % abgedeckt sein, damit die Hinterbliebenen das Haus schuldenfrei behalten können.
- Ausbildungsbudget für Kinder: Für jedes Kind empfiehlt sich ein zusätzlicher Puffer von ca. 20.000 bis 30.000 Euro, um spätere Ausbildungs- oder Studienkosten abzusichern.
Steuerfalle über Kreuz vermeiden
Werden hohe Summen an einen Lebenspartner ausgezahlt, der nicht verheiratet ist, droht Erbschaftsteuer (Freibetrag für Unverheiratete liegt bei nur 20.000 Euro). Um dies zu umgehen, empfiehlt sich die sogenannte Über-Kreuz-Versicherung: Partner A schließt die Versicherung ab, versichert das Leben von Partner B und ist gleichzeitig der Beitragszahler und Bezugsberechtigte. Im Schadensfall fließt das Geld steuerfrei als Versicherungsleistung, nicht als Erbe.