Pflegegeld-Eltern-Rechner

Berechnen Sie, ob Sie im Rahmen des Elternunterhalts für die Pflegekosten Ihrer Eltern aufkommen müssen (100.000 € Einkommensgrenze).

⚖️ Angaben zum Einkommen des Kindes

€ / Jahr

Summe aller Einkünfte (angestellte Arbeit, selbstständige Arbeit, Mieteinnahmen etc.).

€ / Monat

Der ungedeckte Fehlbetrag nach Abzug von Pflegekasse-Zahlungen und Eigenrente des Elternteils.

📊 Elternunterhalt-Grenzen

Einkommen Kind (Brutto) Pflicht zur Offenlegung Unterhaltszahlung
bis 100.000 € / Jahr Nein (Vermutungsschutz) 0 € (Befreit)
über 100.000 € / Jahr Ja, auf Aufforderung Nach Leistungsfähigkeit (Selbstbehalt)
Ihre monatliche Zuzahlung
0,00 €
Kein Elternunterhalt unter 100.000 € Brutto

Einkommensgrenze (Angehörigen-Entlastung): 100.000,00 €
Unterhaltspflicht Status: Befreit Ihr Einkommen liegt unter dem Grenzwert von 100.000 €.

Hintergrund & Berechnung

⚖️ Brutto-Einkommen

  • Entscheidend ist das Bruttoeinkommen des direkten Kindes
  • Schwiegerkinder-Einkommen zählt nicht direkt in die 100k-Schwelle
  • Einnahmen aus Vermietung & Zinsen zählen mit

🏡 Geschontes Vermögen

  • Selbstgenutzte Immobilie ist geschütztes Vermögen
  • Angemessenes Altersvorsorgevermögen ist ebenfalls geschützt
  • Kein Verkauf von Eigenheimen der Kinder

🏥 Sozialamt springt ein

  • Reichen Rente und Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen nicht aus, zahlt das Sozialamt die Hilfe zur Pflege
  • Das Amt fordert Geld nur von Kindern über 100k Brutto zurück

Praktische Fallbeispiele

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Kind Netto/Brutto: 65.000 € Brutto

  • Unterhaltspflicht: Befreit
  • Auskunftspflicht: Nein
  • Care-Defizit: 1.800 €
Zuzahlung: 0 €
purple

Kind Netto/Brutto: 98.000 € Brutto

  • Unterhaltspflicht: Befreit
  • Auskunftspflicht: Nein
  • Care-Defizit: 1.500 €
Zuzahlung: 0 €
green

Kind Netto/Brutto: 140.000 € Brutto

  • Unterhaltspflicht: Ja (über Limit)
  • Est. Netto/Monat: 6.400 €
  • Selbstbehalt: 5.000 €
Zuzahlung (max): 700 €

Wann müssen Kinder für die Pflegekosten der Eltern aufkommen?

Reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung (Pflegekasse) und die eigene Rente oder das Vermögen des pflegebedürftigen Elternteils nicht aus, um die Kosten für das Pflegeheim zu decken, springt zunächst das Sozialamt mit der sogenannten Hilfe zur Pflege ein.

Das Angehörigen-Entlastungsgesetz

Um Familien finanziell zu schonen, gilt seit 2020 eine klare Grenze: Nur Kinder, deren Brutto-Jahreseinkommen 100.000 € überschreitet, können vom Sozialamt für den Elternunterhalt herangezogen werden. Liegt Ihr Bruttogehalt darunter, sind Sie vollständig befreit.

Wie berechnet sich die Zuzahlung über 100.000 €?

Wer mehr verdient, haftet nicht automatisch unbegrenzt. Vom Einkommen werden hohe Freibeträge (Selbstbehalt, berufsbedingte Kosten, private Altersvorsorge) abgezogen. Erst die verbleibende Leistungsfähigkeit entscheidet darüber, ob und in welcher Höhe Zuzahlungen geleistet werden müssen.

Beratung beim Sozialamt vor Ort

Zuständig für die Gewährung der Hilfe zur Pflege und die Prüfung von Unterhaltsrückforderungen ist das Sozialamt Ihres Stadt- oder Landkreises.

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