Notar- und Grundbuchkosten beim Immobilienkauf
Die Kaufvertragsschließung bedarf in Deutschland zwingend der notariellen Beurkundung (§ 311b BGB). Als Faustregel gilt ein Prozentsatz von ca. 1,5 % des Kaufpreises für den Notar und 0,5 % für das Grundbuchamt.