Nachtarbeitszuschläge 2026 – steuerfreie Zusatzvergütung
Nachtarbeit ist körperlich und psychisch belastender als Tagesarbeit. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) verpflichtet Arbeitgeber deshalb, Nachtarbeitnehmern entweder eine angemessene Anzahl bezahlter freier Tage oder entsprechende Lohnzuschläge zu gewähren.
Steuerfreiheit von Nachtarbeitszuschlägen
Das Einkommensteuergesetz (§ 3b EStG) sieht vor, dass Lohnzuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit unter bestimmten Bedingungen steuerfrei sind. Die Steuerfreiheit gilt, wenn der Grundlohn nicht mehr als 50 €/Stunde beträgt und die Zuschläge folgende Prozentsätze nicht übersteigen:
- Nachtarbeit (23–6 Uhr): 25 %
- Sonntagsarbeit: 50 %
- Feiertagsarbeit: 125 % (Weihnachten, 1. Mai: 150 %)