Mutterschutz-Rechner

Berechnen Sie den Beginn und das Ende der gesetzlichen Mutterschutzfrist vor und nach der Geburt Ihres Kindes.

📅 Geburtstermin eingeben

Vorliegen besonderer Umstände:

Bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder einer Behinderung des Kindes verlängert sich die Schutzfrist nach der Entbindung von 8 auf 12 Wochen.

📅 Gesetzliche Schutzfristen

Geburtstyp Frist vor der Geburt Frist nach der Geburt
Normalgeburt 6 Wochen (42 Tage) 8 Wochen (56 Tage)
Frühgeburt 6 Wochen (42 Tage) 12 Wochen + ungenutzte Vortage
Mehrlingsgeburt 6 Wochen (42 Tage) 12 Wochen (84 Tage)
WICHTIGE MUTTERSCHUTZFRISTEN
Bitte Termin eintragen
Fristen werden berechnet

Schutzfrist beginnt am (6 Wochen vorher): -
Schutzfrist endet am (8/12 Wochen danach): -

Hintergrund & Berechnung

🤰 Mitteilungspflicht

  • Werdende Mütter sollten ihrem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitteilen
  • Arbeitgeber muss Gewerbeaufsichtsamt informieren
  • Regeln zu Arbeitszeiten und Nachtarbeit treten sofort in Kraft

💶 Mutterschaftsgeld

  • Gesetzliche Krankenkasse zahlt bis zu 13 € pro Tag
  • Der Arbeitgeber zahlt den Zuschuss bis zur Netto-Gehaltshöhe
  • Privatversicherte erhalten eine Einmalzahlung (210 €)

Verschiebungen

  • Kommt das Kind später zur Welt, verlängert sich die Frist vor der Geburt entsprechend
  • Die Frist nach der Geburt bleibt in voller Länge erhalten

Praktische Fallbeispiele

Alle Beispiele ansehen
blue

Normalgeburt, ET: 01.10.2026

  • Mutterschutz-Beginn: 20.08.2026
  • Mutterschutz-Ende: 26.11.2026
  • Frist nach Entbindung: 8 Wochen
Dauer: 14 Wochen
purple

Zwillinge, ET: 15.08.2026

  • Mutterschutz-Beginn: 04.07.2026
  • Mutterschutz-Ende: 07.11.2026
  • Frist nach Entbindung: 12 Wochen
Dauer: 18 Wochen
green

Frühgeburt, ET: 24.12.2026

  • Mutterschutz-Beginn: 12.11.2026
  • Mutterschutz-Ende: 18.03.2027
  • Frist nach Entbindung: 12 Wochen + Rest
Dauer: 18 Wochen

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) 2026: Rechte und Schutzfristen

Das Mutterschutzgesetz schützt schwangere Frauen und stillende Mütter vor gesundheitlichen Gefahren, finanziellen Nachteilen und vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während und kurz nach der Schwangerschaft. Es gilt für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen (auch Auszubildende, Minijobberinnen und Studentinnen).

Reguläre Schutzfristen

Der Gesetzgeber unterscheidet zwei Fristen:

  • Vor der Geburt: Die Schutzfrist beginnt standardmäßig 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin. In dieser Zeit muss die Schwangere nicht arbeiten, darf es aber auf eigenen Wunsch.
  • Nach der Geburt: Die Schutzfrist beträgt absolut 8 Wochen nach der Geburt des Kindes. Hier besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot – die Mutter darf nicht arbeiten, selbst wenn sie möchte.

Besondere Schutzfristen bei Früh- und Mehrlingsgeburten

Unter bestimmten Voraussetzungen verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt auf 12 Wochen. Dazu gehören Mehrlingsgeburten, medizinische Frühgeburten und Neugeborene, bei denen innerhalb der ersten acht Wochen nach der Geburt eine Behinderung ärztlich festgestellt wird.

Beratung durch das Bundesministerium (BMFSFJ)

Detaillierte Informationen und Beratung zum Thema Mutterschutz erhalten Sie auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Familienportal besuchen