Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) 2026: Rechte und Schutzfristen
Das Mutterschutzgesetz schützt schwangere Frauen und stillende Mütter vor gesundheitlichen Gefahren, finanziellen Nachteilen und vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während und kurz nach der Schwangerschaft. Es gilt für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen (auch Auszubildende, Minijobberinnen und Studentinnen).
Reguläre Schutzfristen
Der Gesetzgeber unterscheidet zwei Fristen:
- Vor der Geburt: Die Schutzfrist beginnt standardmäßig 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin. In dieser Zeit muss die Schwangere nicht arbeiten, darf es aber auf eigenen Wunsch.
- Nach der Geburt: Die Schutzfrist beträgt absolut 8 Wochen nach der Geburt des Kindes. Hier besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot – die Mutter darf nicht arbeiten, selbst wenn sie möchte.
Besondere Schutzfristen bei Früh- und Mehrlingsgeburten
Unter bestimmten Voraussetzungen verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt auf 12 Wochen. Dazu gehören Mehrlingsgeburten, medizinische Frühgeburten und Neugeborene, bei denen innerhalb der ersten acht Wochen nach der Geburt eine Behinderung ärztlich festgestellt wird.