Firmenwagen-Rechner

Monatlichen geldwerten Vorteil und reale Steuerbelastung ermitteln

💼 Berechnungsgrundlagen

km
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Hintergrund & Berechnung

💼1 %-Regelung

  • Pauschalierte Versteuerung der privaten Nutzung
  • Geldwerter Vorteil = 1 % des inländischen Bruttolistenpreises (abgerundet auf volle 100 €) pro Monat
  • Fahrten zur Arbeit: + 0,03 % des BLP pro Entfernungskilometer monatlich

E-Auto-Privileg

  • Reine E-Autos bis 95.000 € BLP: nur 0,25 % Besteuerungssatz
  • E-Autos über 95.000 € sowie Plugin-Hybride: 0,50 % Besteuerungssatz
  • Enorme Steuerersparnis gegenüber Verbrennern

📝Fahrtenbuch-Alternative

  • Lohnt sich bei sehr geringer privater Nutzung oder alten Gebrauchtwagen
  • Erfordert lückenlose und zeitnahe Führung aller Fahrten
  • Reisekosten und reale Abschreibungen werden exakt angesetzt

Praxisbeispiele

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Diesel-Dienstwagen (AN)

50.000 € BLP, 20 km Arbeitsweg, 35% Steuer

  • Privatnutzung (1%)500 €
  • Arbeitsweg (0.03%)300 €
  • Geldwerter Vorteil800 €
Ergebnis:Nettokosten: ca. 280,00 € / Monat
E-Auto Dienstwagen

50.000 € BLP, 20 km Arbeitsweg, 35% Steuer

  • Privatnutzung (0.25%)125 €
  • Arbeitsweg (0.03% von 0.25%)75 €
  • Geldwerter Vorteil200 €
Ergebnis:Nettokosten: ca. 70,00 € / Monat
Hybrid Dienstwagen

60.000 € BLP, 15 km Arbeitsweg, 40% Steuer

  • Privatnutzung (0.5%)300 €
  • Arbeitsweg (0.03% von 0.5%)270 €
  • Geldwerter Vorteil570 €
Ergebnis:Nettokosten: ca. 228,00 € / Monat

Firmenwagen versteuern: Wie funktioniert die 1%-Regelung?

Wer einen Dienstwagen auch privat nutzen darf, muss diesen geldwerten Vorteil als Einkommen versteuern. In Deutschland erfolgt dies meist über die pauschale 1%-Regelung, sofern kein detailliertes Fahrtenbuch geführt wird.

Steuerliche Förderung von E-Autos

Um die Elektromobilität zu fördern, hat der Gesetzgeber die Bemessungsgrundlage für E-Autos und Hybridfahrzeuge stark herabgesetzt. Für reine Elektrofahrzeuge (BEV) bis zu einem Bruttolistenpreis von 95.000 € müssen monatlich nur 0,25 % des BLP versteuert werden. Dies macht E-Autos als Dienstwagen steuerlich hochattraktiv.

Bundesfinanzministerium – Dienstwagen

Steuerliche Richtlinien zur Überlassung von Dienstfahrzeugen an Arbeitnehmer.

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